Ich möchte selbst über meine Altersvorsorge bestimmen!

Für junge Witwen, die noch im Erwerbsleben stehen, ist es eine echte Zwickmühle: arbeite ich mehr unter den Bedingungen der Einkommensanrechnung und erwirtschafte mir eine höhere Altersrente oder nicht? Lohnt sich Arbeit nicht nur im Hinblick auf heute, sondern vor allem im Hinblick auf meine Altersvorsorge? Wenn meine eigene Altersrente später höher ist, kürzt diese auch meine Witwenrente, was hat das also für einen Sinn? Auch die Verträge der privaten Altersvorsorge werden nach neuem Recht angerechnet. Jungen Witwen werden die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge durch die erweiterte Einkommensanrechnung unwirtschaftlich gemacht!

Heute mehr arbeiten für die Altersvorsorge?

Es ist das große Dilemma für junge Witwen: arbeite ich heute mehr, obwohl mir mein Einkommen dadurch gekürzt wird und die Mehr-Arbeit damit völlig unwirtschaftlich wird? Die Rechnung ist denkbar einfach wie auch folgenreich: arbeite ich heute weniger als ich gesundheitlich und organisatorisch könnte, nur damit die Witwenrente nicht weiter gekürzt wird, hat das große Auswirkungen auf meine eigene Altersrente. Die Altersrente steigt nicht so wie sie es könnte und bliebt auf niedrigem Niveau. Aber ist die private Altersvorsorge eine Alternative?

Wie die Anrechnung und Kürzung von Einkommen funktioniert, findest Du im Beitrag Hinzuverdienstgrenze für das Rentenjahr 2024 / 25.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann sich lohnen

Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Möglichkeit gibt, eine betriebliche Altersvorsoge (bAV) abzuschließen, kann sich das lohnen. Das Gute daran: Du zahlst die Beträge aus Deinem Bruttoentgelt und musst diese somit nicht versteuern. Die gezahlten Beträge senken außerdem Dein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen und damit den Betrag, den die Deutsche Rentenversicherung zur Anrechnung heranzieht.

Aber Vorsicht: sinkt Dein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen, sinkt auch Deine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und damit auch Deine zukünftige Altersrente.

Im Jahr 2025 kannst Du bis zu 3.864 Euro jährlich bzw. 322 Euro monatlich in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag sparen. 

Der Haken an der betrieblichen Altersvorsorge

Was sich in der Einzahlungszeit positiv auf die Anrechnung und Kürzung auswirkt, kann sich in der Auszahlzeit negativ auswirken. Denn was in der Einzahlungszeit steuer- und sozialversicherungsfrei war, ist es in der Auszahlungszeit nicht. Das bedeutet, auf die ausgezahlten Beiträge musst Du Sozialversicherungsbeiträge (KV und PV) zahlen und sie müssen auch versteuert werden – und sind damit anrechenbares Einkommen.

Du möchtest Dein Einkommen ganz individuell mit Deinem Freibetrag selbst ausrechnen und nicht mehr so abhändig von den jährlichen Berechnungen der DRV sein? Dann gibt es eine gute Nachricht: lade Dir die Excel-Datei „Berechnungshilfe“ und spiele mit Deinem Einkommen! Rechne Deine Kürzungen im Handumdrehen selbst aus!

Ausnahme Riester Rente und VBL

Die sogenannte Riester Rente bildet in dem ganzen Wirr-War von verschiedenen Altersvorsorge-Möglichkeiten die einzige Ausnahme: Auszahlungen von Riester Renten Verträgen sind kein anrechenbares Einkommen. Da kann es sich lohnen, in der Einzahlungszeit wenigstens die steuerlichen Zulagen aufgrund von Kindern mitzunehmen, auch wenn allgemein bekannt ist, dass Riester Renten grundsätzlich eher als Groschengrab anzusehen sind…

Eine VBL als betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst wird später in der Auszahlungsphase wie eine Riester Rente nicht an die Hinterbliebenenrente angerechnet.

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Bitterer Beigeschmack bei der privaten Altersvorsorge

Klar wird jedoch, dass eine junge Witwe schon heute genau rechnen muss, welche Altersvorsorge für sie aufgrund der Anrechnungsmodalitäten der Witwenrente die Richtige ist. Arbeite ich mehr, erhöhe ich sowohl meine Altersrente als auch die möglichen Kürzungen der Witwenrente durch die Altersrente. Arbeite ich mehr und bespare eine private Altersvorsorge, kann ich meine derzeitigen Kürzungen etwas vermindern, verschiebe das ganze Dilemma aber ebenfalls in die Zeit der Altersrente. Bespare ich einen Riester-Renten-Vertrag, muss ich den wohl bekanntesten Altersvorsorge-Betrug in Kauf nehmen für ein paar Kinder-Sparzulagen, nicht wissend, wie viel (oder wenig) am Ende dabei für mich herausspringt.

Eignen sich Kapitallebensversicherungen, Zinsen und Dividenden als Altersvorsorge für Witwen?

Nach neuem Recht ist so gut wie jedes Einkommen anrechnungsfähig, das ist ein großes Problem für die private Altersvorsorge für junge Witwen. Kapitallebensversicherungen sind mindestens mit den Überschüssen anrechnungsfähiges Einkommen, unabhängig davon ob sie vor oder nach 2005 abgeschlossen wurden. Legst Du Geld an und generierst damit Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag (von derzeit 1.000 €) oder Dividenden, führen auch diese Beträge zur Kürzung Deiner Witwenrente.

Im Grunde ist also die Anlageform egal: quasi jede private Altersvorsorge ist anrechenbares Einkommen und kann später zu Kürzungen der Witwenrente kommen. Da stellt sich wirklich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit im Gesamtkontext!

Private Altersvorsorge anrechnungsfrei stellen?

Wir wissen es alle und es erscheint oft genug in den Medien: die gesetzliche Rentenversicherung wird im Alter nicht mehr ausreichen. Wir müssen privat und/oder betrieblich nachhelfen. Jeder Bürger wird dazu angehalten, privat für die Rente zu sparen, das Rentenniveau sinkt, der demographische Wandel ist in aller Munde.

Für Witwen wird die private Altersvorsoge zum echten Spar-Dilemma. Da wäre es doch eine echte Wahl-Freiheit, wenn private und betriebliche Altersvorsorge bei der Einkommensanrechnung der Hinterbliebenenrenten keine Rolle spielen würden.

Echter Geheimtipp für die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2025

Liebe Politiker, das ist ein echter Geheimtipp für Eure Wahlprogramme, der so viel bewirken kann: die private und die betriebliche Altersvorsorge muss anrechnungsfrei werden! Dann können Witwen selbstbestimmt für ihre Altersvorsorge sparen. Denn die Witwenrente ist ein weibliches Thema – und die Altersarmut auch!

Ach übrigens. unsere gesetzliche Rentenversicherung ist ein Modell – wer hätte das gedacht?! – für Männer. Mehr dazu im Artikel: „Rentensystem auf männlichen Lebensverlauf ausgerichtet“

Berechnungshilfe HinterbliebenenRente als Excel-Datei

Hier nochmals der Link zur Excel-Liste „Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente“.  Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.

 

In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

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