Der Freibetrag bei der  Witwenrente 2025

Neues Jahr neues Glück – kaum ist das eine Jahr vorbei, häufen sich die Fragen bei Betroffenen, ob sie in diesem Jahr mehr anrechnungsfrei verdienen können und wenn ja wie viel. In diesem Beitrag erfährst Du die Systematiken über die Anrechnung von Einkommen bei den Hinterbliebenenrenten Witwenrente, Witwerrente und Erziehungsrente. Die gute Nachricht vorab: bei den Halbwaisenrenten gibt es seit 2015 keine Anrechnung von Einkommen mehr. 

Verändert sich der Freibetrag ab 1. Januar 2025?

Der Freibetrag ändert sich immer dann, wenn es eine Rentenerhöhung gibt, denn der Freibetrag ist wie alle Renten an den sogenannten Rentenwert gekoppelt. Der Freibetrag liegt seit der Einführung der Hinzuverdienstgrenze beim 26,4-fachen des Rentenwertes. Hast Du ein halbwaisenrentenberechtigtes Kind, steigt Dein Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwertes pro Kind an.

So weit so gut, aber wie hoch ist der Freibetrag denn jetzt?

Wie hoch liegt der Freibetrag?

Für das laufende Rentenjahr* vom 01.07.2024 – 30.06.2025 gelten folgende Freibeträge:

Berechnungen monatlicher Freibetrag
Hinterbliebene(r) (alleine) 1.038,05 €
Hinterbliebene(r), 1 Kind 1.258,24 €
Hinterbliebene(r), 2 Kinder 1.478,43 €
Hinterbliebene(r), 3 Kinder 1.698,62 €
Hinterbliebene(r), 4 Kinder 1.918,81 €

Aber Achtung: das laufende „Rentenjahr“ (Erklärung siehe unten) hat am 1. Juli 2024 begonnen. Das dafür herangezogene Einkommen ist Dein Einkommen aus dem Steuerjahr 2023.

Schau auch gerne nochmals auf meinen Beitrag, wie genau die Anrechnung von Einkommen funktioniert. 

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*Was ist ein „Rentenjahr“?

Achtung: den Begriff Rentenjahr gibt es offiziell gar nicht – ich nutze den nur gerne, um anhand der Begriffen Rentenjahr und Steuerjahr die Systematiken der Einkommensanrechnung besser zu erklären:

  • ein Rentenjahr geht vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres
  • ein Steuerjahr hingegen geht vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.

Du willst wissen, wie viel die Hinzuverdienstgrenze Deutschland jedes Jahr kostet? Klicke hier.

Rentenerhöhung wahrscheinlich bei 3,5 Prozent

Für das nächste Rentenjahr mit dem Stichtag 1. Juli 2025 hat die Bundesregierung im Herbst 2024 eine voraussichtliche Rentenerhöhung von 3,5 % in Aussicht gestellt. Ein Rentenjahr* beginnt immer mit dem „Stichtag“ zum jeweiligen 01.07. eines Jahres. Und wie oben schon erwähnt, wird zum Stichtag 1. Juli 2025 Dein Einkommen vom vergangenen Steuerjahr zur Anrechnung herangezogen. Das bedeutet, Du weißt zum heutigen Tage (Stand Januar 2025) noch nicht, wie hoch der Freibetrag für die Einkommensanrechnung für Dein Einkommen vom vergangenen Jahr ist.

Wird die Rentenerhöhung wie angekündigt mit 3,5 Prozent beschlossen, gelten vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026 folgende Freibeträge:

Berechnungen monatlicher Freibetrag
Hinterbliebene(r) (alleine) 1.074,38 €
Hinterbliebene(r), 1 Kind 1.302,28 €
Hinterbliebene(r), 2 Kinder 1.530,18 €
Hinterbliebene(r), 3 Kinder 1.758,07 €
Hinterbliebene(r), 4 Kinder 1.985,97 €

Und auch hier gilt: für diese Freibeträge wird Dein Einkommen vom vergangenen Steuerjahr herangezogen, also vom Steuerjahr 2024.

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Wie hoch liegt der Freibetrag im Januar 2025?

Um zu wissen, wie hoch der Freibetrag für Januar 2025 ist, musst Du Dein Gesamteinkommen für das Steuerjahr 2025 kennen – und den zukünftigen Freibetrag des Rentenjahres vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027.

Das ist unmöglich, denn die Rentenerhöhung für 2025 ist zwar wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen und ob es eine Rentenerhöhung für 2026 geben wird und wenn ja, wie hoch diese ist, ist noch völlig offen.

Auch wenn die Einkommensanrechnung im Sozialgesetzbuch verankter ist, ist die Witwenrente keine Sozialleistung.

Wie viel kann ich im Jahr 2025 anrechnungsfrei verdienen?

Wenn Du die Systematiken von Steuerjahr und Rentenjahr verstanden hast, weißt Du, dass auch das unmöglich ist, vorauszusagen. Was wir aber sagen können ist, dass die Renten niemals fallen. Es gibt vielleicht mal eine „Nullrunde“ für Rentner, aber niemals eine Negativrunde. Das bedeutet, dass Dein Einkommen im Jahr 2025 mindestens so hoch sein kann, wie die folgende Tabelle zeigt, ohne, dass Du eine Kürzung zu befürchten hast (vorausgesetzt die Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025 bleibt bei 3,5 Prozent):

Berechnungen Dein höchst möglicher Bruttoverdienst ohne Kürzungen
Hinterbliebene(r) (alleine) 1.790,64 €
Hinterbliebene(r), 1 Kind 2.170,46 €
Hinterbliebene(r), 2 Kinder 2.550,29 €
Hinterbliebene(r), 3 Kinder 2.930,12 €
Hinterbliebene(r), 4 Kinder 3.309,95 €

 

Fazit zu der Einkommensanrechnung

Im laufenden Steuerjahr kannst Du in der Regel nicht wissen, wie viel Du genau anrechnungsfrei verdienen kannst. Du kannst aber die Nachrichten beobachten, denn im Herbst werden immer Prognosen für die Rentenerhöhungen veröffentlicht. Damit hast Du eine Richtung und kannst Dein Einkommen – wenn es Dein Arbeitgeber möglich macht – in den letzten Monaten eventuell noch (nach oben oder unten) anpassen. Ansonsten weißt Du jetzt auf jeden Fall, dass der Freibetrag nicht sinken kann, das ist ja vielleicht auch etwas beruhigend.

Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente als Excel-Datei

Mehr zur Anrechnung und damit du deine persönliche Einkommensanrechnung nachstellen kannst findest du hier den Link zur Excel-Liste "Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente".  Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.

Weiterführende Links

Du möchtest endlich wissen, was der Unterschied ist zwischen dem Ehegattensplitting und dem Witwensplitting? Und was hat das Rentensplitting damit zu tun?Oder wie teuer ist eigentlich die Hinzuverdienstgrenze für Deutschland? Warum du als junge Witwe oft arm trotz Arbeit bist und bleibst? Oder dass die Witwenrente gar keine Sozialleistung ist, sondern eine reine Versicherungsleistung? Und was das Leben als Witwe mit einem dreibeinigen Hund zu tun hat? Wie einfach und genial der Lifehack bei der Einkommensanrechnung ist, kannst Du hier nachlesen. Über all das habe ich bereits Beiträge geschrieben. Mehr Infos über die einzelnen Rentenarten gibt es hier.
Die beliebte Berechnungshilfe und den Unterhaltsvorschuss-Rechner findest Du unter Downloads

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