Der Freibetrag der Witwenrente ab 1.7.2025
Fast jedes Jahr beschließt die Politik eine Rentenerhöhung, in diesem Jahr liegt diese bei 3,74 %. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Rente, die Höhe der Witwenrente, die Höhe der Waisenrenten, aber das hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Hinzuverdienstgrenze. Und schon häufen sich die Fragen, ob du in diesem Jahr mehr anrechnungsfrei verdienen kannst und wenn ja wie viel. In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Systematik der Einkommensanrechnung bei den Hinterbliebenenrenten Witwenrente, Witwerrente und Erziehungsrente.

Verändert sich der Freibetrag ab 1. Juli 2025?
Der Freibetrag ändert sich immer dann, wenn es eine Rentenerhöhung gibt, denn der Freibetrag ist wie alle Renten an den sogenannten Rentenwert gekoppelt. Der Freibetrag liegt seit der Einführung der Hinzuverdienstgrenze beim 26,4-fachen des Rentenwertes. Hast du ein halbwaisenrentenberechtigtes Kind, steigt dein Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwertes pro Kind an.
So weit so gut, aber wie hoch ist der Freibetrag denn jetzt?
Wie hoch liegt der Freibetrag ab 1. Juli 2025?
Für das laufende Rentenjahr* vom 01.07.2025 – 30.06.2026 gelten folgende Freibeträge:
Berechnungen | monatlicher Freibetrag |
Hinterbliebene(r) (alleine) | 1.076,86 € |
Hinterbliebene(r), 1 Kind | 1.305,28 € |
Hinterbliebene(r), 2 Kinder | 1.533,70 € |
Hinterbliebene(r), 3 Kinder | 1.762,13 € |
Hinterbliebene(r), 4 Kinder | 1.990,55 € |
Aber Achtung: das laufende „Rentenjahr“ (Erklärung siehe unten) beginnt am 1. Juli 2025. Das dafür herangezogene Einkommen ist Dein Einkommen aus dem Steuerjahr 2024. (alle Angaben ohne Gewähr)
Wie das mit der Einkommensanrechnung genau funktioniert, erfährst Du in diesem Beitrag.
*Was ist ein „Rentenjahr“?
Achtung: den Begriff Rentenjahr gibt es offiziell gar nicht – ich nutze den nur gerne, um anhand der Begriffen Rentenjahr und Steuerjahr die Systematiken der Einkommensanrechnung besser zu erklären:
- ein Rentenjahr geht vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres
- ein Steuerjahr hingegen geht vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.
Du willst wissen, wie viel die Hinzuverdienstgrenze Deutschland jedes Jahr kostet? Klicke hier.
Rentenerhöhung bei 3,74 % zum 1.7.2025 beschlossen
Für das Rentenjahr mit dem Stichtag 1. Juli 2025 hat die Bundesregierung im Herbst 2024 eine voraussichtliche Rentenerhöhung von 3,5 % in Aussicht gestellt. Ein Rentenjahr* beginnt immer mit dem „Stichtag“ zum jeweiligen 01.07. eines Jahres. Und wie oben schon erwähnt, wird zum Stichtag 1. Juli 2025 Dein Einkommen vom vergangenen Steuerjahr zur Anrechnung herangezogen. Das bedeutet, du weißt im laufenden Steuerjahr nicht, wie hoch der Freibetrag für die Einkommensanrechnung für Dein derzeit erzieltes Einkommen ist.
Wie hoch liegt der Freibetrag für mein Einkommen vom Juli 2025?
Um zu wissen, wie hoch dein Freibetrag für dein EInkommen vom Juli 2025 ist, musst du dein Gesamteinkommen für das Steuerjahr 2025 kennen und die Höhe des Freibetrags ab dem 1.7.2026. Das ist natürlich unmöglich. Ob es eine Rentenerhöhung für 2026 geben wird und wenn ja, wie hoch diese ist, ist noch völlig offen.
Auch wenn die Einkommensanrechnung im Sozialgesetzbuch veranktert ist, ist die Witwenrente keine Sozialleistung.
Wie viel kann ich im Jahr 2025 anrechnungsfrei verdienen?
Wenn du die Systematiken von Steuerjahr und Rentenjahr verstanden hast, weißt du, dass auch das unmöglich ist, vorauszusagen. Was wir aber sagen können ist, dass die Renten niemals fallen. Es gibt vielleicht mal eine „Nullrunde“ für Rentner, aber niemals eine Negativrunde. Das bedeutet, dass Dein Einkommen im Jahr 2025 mindestens so hoch sein kann, wie die folgende Tabelle zeigt, ohne, dass du eine Kürzung zu befürchten hast:
Berechnungen | Dein höchst möglicher Bruttoverdienst ohne Kürzungen |
Hinterbliebene(r) (alleine) | 1.794,76 € |
Hinterbliebene(r), 1 Kind | 2.175,47 € |
Hinterbliebene(r), 2 Kinder | 2.556,17 € |
Hinterbliebene(r), 3 Kinder | 2.936,88 € |
Hinterbliebene(r), 4 Kinder | 3.317,59 € |
(alle Angaben ohne Gewähr)
Fazit zu der Einkommensanrechnung
Im laufenden Steuerjahr kannst du in der Regel nicht wissen, wie viel du genau anrechnungsfrei verdienen kannst. Du kannst aber die Nachrichten beobachten, denn im Herbst werden immer Prognosen für die Rentenerhöhungen veröffentlicht. Damit hast du eine Richtung und kannst dein Einkommen – wenn es dein Arbeitgeber möglich macht – in den letzten Monaten eventuell noch (nach oben oder unten) anpassen. Ansonsten weißt du jetzt auf jeden Fall, dass der Freibetrag nicht sinken kann, das ist ja vielleicht auch etwas beruhigend.
Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente als Excel-Datei
Mehr zur Anrechnung und damit du deine persönliche Einkommensanrechnung nachstellen kannst findest du hier den Link zur Excel-Liste "Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente". Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.
Weiterführende Links
Du möchtest endlich wissen, was der Unterschied ist zwischen dem Ehegattensplitting und dem Witwensplitting? Und was hat das Rentensplitting damit zu tun?Oder wie teuer ist eigentlich die Hinzuverdienstgrenze für Deutschland? Warum du als junge Witwe oft arm trotz Arbeit bist und bleibst? Oder dass die Witwenrente gar keine Sozialleistung ist, sondern eine reine Versicherungsleistung? Und was das Leben als Witwe mit einem dreibeinigen Hund zu tun hat? Wie einfach und genial der Lifehack bei der Einkommensanrechnung ist, kannst Du hier nachlesen. Über all das habe ich bereits Beiträge geschrieben. Mehr Infos über die einzelnen Rentenarten gibt es hier.
Die beliebte Berechnungshilfe und den Unterhaltsvorschuss-Rechner findest Du unter Downloads.