Einfach genial: Der Lifehack bei der Einkommensanrechnung
Ich konnte es erst selbst nicht glauben, denn es tatsächlich unglaublich: Es gibt einen völlig legalen Lifehack, den Kürzungen der Witwenrente zu entkommen, ohne auf Mehr-Arbeit und höheres Einkommen zu verzichten. Das wünschen sich viele Witwen, denn die Einkommensanrechnung und die Kürzung der Witwenrente aufgrund von eigener Leistung wird als unglaublich ungerecht empfunden. Schließlich ist die Witwenrente keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung, in die auch der überlebende Partner als Teil der Wirtschaftseinheit Ehe mindestens indirekt mit eingezahlt hat. Dieser Lifehack ist das Mittel zum Zweck.

Anrechnung von Einkommen immer ab dem 1.7. eines Jahres
Bei der Anrechnung von Einkommen bei der Hinterbliebenenrente gibt es – vor allem nach dem sogenannten Neuen Recht – kaum eine legale Möglichkeit, das eigene Netto-Haushaltseinkommen nachhaltig und auf legale Art und Weise zu erhöhen – ohne auf der anderen Seite gleich (weitere) Kürzungen der Hinterbliebenenrente zu fürchten.
Das maßgebliche Einkommen für die Einkommensanrechnung ab dem 1.7. eines Jahres ist immer das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen des Vorjahres. Das bedeutet: für die Einkommensanrechnung ab 1.7.2025 zählt das Jahreseinkommen vom Steuerjahr 2024. Liegst Du hier über dem Dir zugestandenen Freibetrag, wird Deine Witwenrente entsprechend gekürzt. In diesem Beitrag erfährst Du mehr über die Zahlen und die Anrechnung.
Der Lifehack ab dem 1.7.2025
Im Kern geht es bei unserem Lifehack um die 10-Prozent-Marke. Es ist so, dass du bei mehr als 10 % weniger Einkommen eine Neuberechnung deiner Einkommensanrechnung anfordern kannst, während ein Mehr an Einkomman (auch über 10 %) die Deutsche Rentenversicherung nicht interessiert. Dieser Beitrag zeigt dir, welche Zahlen für die gewöhnliche (also die jährliche, regelmäßige) Einkommensanrechnung ab dem 1.7.25 zählen.
Die magischen 10 Prozent für diesen Lifehack
Angenommen du würdest jetzt dein Arbeitsentgelt so anpassen, dass es in einem Monat über 10 Prozent geringer ist, als das Vorjahreseinkommen, dann würde dieses neue geminderte Einkommen ab dem gemeldeten Monat berücksichtigt. Erhöhst du danach dein Einkommen wieder, zb. einen Monat später, interessiert das die DRV laut dieser Regelung nicht! Dein Gesamt-Einkommen vom laufenden Jahr wird erst wieder zum 1.7. des nächsten Jahres berücksichtigt.
Du glaubst nicht, dass dieser Lifehack funktioniert?
Dann geht es dir wie mir und vielen anderen Betroffenen. Aber: Die DRV hat sogar ihre eigenen Regelungen zugunsten von Betroffenen noch einmal aufgeweicht. Während bis Ende 2022 das geminderte Einkommen mindestens drei Monate nachgewiesen oder ein Nachweis nach einer vorausschauenden Beurteilung erforderlich war, wurde dieses Gesetz abgeschafft.
Welche Gesetze stecken hinter diesem Lifehack?
Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, bringt für Hinterbliebene wichtige Änderungen hinsichtlich der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes mit sich. Bis Ende 2022 war bei der Prüfung einer Einkommensminderung um mindestens 10 % eine vorausschauende Beurteilung erforderlich, das bedeutet, das geminderte Entgelt musste um mindestens drei Monate wenigstens 10 % gemindert sein, damit es berücksichtigt werden konnte. Diese Regelung galt insbesondere für Arbeitsentgelt und andere Einkommensarten. Die Gesetzgebung der Deutschen Rentenversicherung kannst du hier nachlesen.
Überprüfe deinen letzten Witwenrentenbescheid oder Erziehungsrentenbescheid!
Mit dem Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes zum 1. Januar 2023 wurde die vorausschauende Beurteilung bei der Berücksichtigung von Einkommensminderungen um mehr als 10 % jedoch abgeschafft. Es wird ausschließlich auf das tatsächlich erzielte Einkommen im jeweiligen Kalendermonat abgestellt. Eine vorausschauende Beurteilung ist selbst dann nicht vorzunehmen, wenn die rentenberechtigte Person angibt, dass das laufende Arbeitsentgelt nur in einem Kalendermonat um wenigstens 10% geringer sein wird, als das bisher (zuletzt) berücksichtigte Einkommen. Die Gesetzgebung der Deutschen Rentenversicherung kannst du hier nachlesen.
Jetzt kannst du in deinem letzten Bescheid schauen, welches „fiktive Netto“ für deine Einkommensanrechnung herangezogen wurde. Um für eine Neuberechnung berechtigt zu sein, muss du 10 % unter diesen Betrag kommen (inkl. Sonderzahlungen aus dem vorangegangenen Steuerjahr).
Ein Monat gemindertes Einkommen reicht für den Lifehack
Beim Arbeitsentgelt muss das Einkommen allein in dem nach § 18 Abs. 3 SGB IV zu berücksichtigenden Kalendermonat um wenigstens 10% geringer sein als das bisher (zuletzt) berücksichtigte Einkommen. Dies ist erfüllt, sobald das Arbeitsentgelt im jeweiligen laufenden Monat um mindestens 10% geringer ist als das bisher berücksichtigte Einkommen. Die Gesetzgebung der Deutschen Rentenversicherung kannst du hier nachlesen.
Konkret heißt das, dass du eine Einkommensminderung um mehr als 10 % sofort der DRV melden und eine Neuberechnung anfordern kannst. Konkret heißt das aber auch, dass du eine solche Einkommensminderung gezielt herbeisteuern kannst, z. B. durch eine Vertragsänderung für mindestens einen Monat oder einen einfacheren Weg wie z. B. unbezahltem Urlaub in einem Monat. Vielleicht war aber auch dein Kind eine Weile krank und oder du selbst und du kommt mit dem Krankengeld auf mehr als 10 % weniger Einkommen?
In der Community meines Online-Mentoring Programm besprechen wir den Lifehack
Am 15. Juli 2025 wird es genau zu diesem Lifehack in meinem Online-Mentoring-Programm einen live Online-Call geben, der dann auch deine letzten Fragen dazu klären kann. Klicke einfach auf das Bild, wenn du mehr über das Online-Mentoring-Programm wissen möchtest und komm dazu. Um beim Call teilzunehmen, musst du zum Zeitpunkt des Calls aktives Mitglied der Community sein.
Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente als Excel-Datei
Mehr zur Anrechnung und damit du deine persönliche Einkommensanrechnung nachstellen kannst findest du hier den Link zur Excel-Liste "Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente". Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.
Weiterführende Links
Du möchtest endlich wissen, was der Unterschied ist zwischen dem Ehegattensplitting und dem Witwensplitting? Und was hat das Rentensplitting damit zu tun?Oder wie teuer ist eigentlich die Hinzuverdienstgrenze für Deutschland? Warum du als junge Witwe oft arm trotz Arbeit bist und bleibst? Oder dass die Witwenrente gar keine Sozialleistung ist, sondern eine reine Versicherungsleistung? Und was das Leben als Witwe mit einem dreibeinigen Hund zu tun hat? Wie einfach und genial der Lifehack bei der Einkommensanrechnung ist, kannst Du hier nachlesen. Über all das habe ich bereits Beiträge geschrieben. Mehr Infos über die einzelnen Rentenarten gibt es hier.
Die beliebte Berechnungshilfe und den Unterhaltsvorschuss-Rechner findest Du unter Downloads.