Einfach genial: Der Lifehack bei der Einkommensanrechnung

Ich konnte es selbst lange kaum glauben, denn es klingt im ersten Moment fast zu einfach: Es gibt ein Prinzip, mit dem sich die Einkommensanrechnung gezielt beeinflussen lässt – und damit auch die Höhe deiner Witwenrente. Das wünschen sich viele Witwen, denn die Einkommensanrechnung und die Kürzung der Witwenrente aufgrund eigener Leistung werden oft als ungerecht empfunden. Schließlich ist die Witwenrente keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung, in die auch der überlebende Partner als Teil der Wirtschaftseinheit Ehe mindestens indirekt mit eingezahlt hat. Genau hier setzt dieser sogenannte „Lifehack“ an.

Anrechnung von Einkommen immer ab dem 1.7. eines Jahres

So einfach das im ersten Moment klingt – genau hier liegt das Problem. Viele verstehen das Prinzip, wenden es aber in der Praxis falsch an – mit direkten Auswirkungen auf ihre Witwenrente. Aber fangen wir ganz vorne an:

Bei der Anrechnung von Einkommen bei der Hinterbliebenenrente gibt es – vor allem bei Renten nach dem sogenannten neuen Recht – kaum eine legale Möglichkeit, das eigene Netto-Haushaltseinkommen nachhaltig und auf legale Art und Weise zu erhöhen – ohne auf der anderen Seite gleich (weitere) Kürzungen der Hinterbliebenenrente zu fürchten.

Das maßgebliche Einkommen für die Einkommensanrechnung ab dem 1.7. eines Jahres ist immer das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres. Das bedeutet: für die Einkommensanrechnung ab 1.7.2025 zählt das Jahreseinkommen vom Steuerjahr 2024. Liegst Du hier über dem Dir zugestandenen Freibetrag, wird Deine Witwenrente entsprechend gekürzt. In diesem Beitrag erfährst Du mehr über die aktuellen Zahlen und wie die Anrechnung genau funktioniert.

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Der Lifehack ab dem 1.7.2025

Im Kern geht es bei unserem Lifehack um die 10-Prozent-Marke. Es ist so, dass du bei mehr als 10 % weniger Einkommen eine Neuberechnung deiner Einkommensanrechnung anfordern kannst, während ein Mehr an Einkommen die Deutsche Rentenversicherung nicht interessiert „und zwar ohne Rücksicht darauf, um welchen Betrag“ (Quelle: DRV). Dieser Beitrag zeigt dir, welche Zahlen für die gewöhnliche (also die jährliche, regelmäßige) Einkommensanrechnung ab dem 1.7.25 zählen.

Kleine Abweichungen oder falsche Zeitpunkte können allerdings dazu führen, dass der gewünschte Effekt nicht eintritt – oder sich sogar nachteilig auswirkt.

Deswegen Vorsicht!

Vielleicht denkst du jetzt: „Okay, verstanden – dann kann ich das ja einfach so umsetzen.“ Genau an dieser Stelle passieren die meisten Fehler. Denn in der Praxis spielen mehrere Faktoren gleichzeitig zusammen – und kleine Abweichungen können dazu führen, dass deine Witwenrente dennoch stärker gekürzt wird als nötig.

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Die magischen 10 Prozent für diesen Lifehack

Angenommen du würdest jetzt dein Arbeitsentgelt so anpassen, dass es in einem Monat über 10 % geringer ist, als „von dem zuletzt bei der Rente wegen Todes berücksichtigten Einkommen“, also als Dein Vorjahreseinkommen, dann wird dieses neue geminderte Einkommen ab dem gemeldeten Monat berücksichtigt. Erhöhst du danach dein Einkommen wieder interessiert das die DRV vorerst nicht! Dein von nun an höheres Gesamt-Einkommen aus dem jetzt laufenden Jahr wird erst wieder zum 1.7. des nächsten Jahres berücksichtigt. 

Das Prinzip

Dieses Beispiel zeigt das Prinzip. In der Realität sieht deine persönliche Situation oft anders aus – und genau diese Unterschiede sind meist entscheidend.

Inga Krauss_Foto Christian Rudnik (1)

Ich habe über 20 Petitionen zur Witwenrente geschrieben!

Du glaubst nicht, dass dieser Lifehack funktioniert?

Dann geht es dir wie mir und vielen anderen Betroffenen. Aber: Die DRV hat sogar ihre eigenen Regelungen zugunsten von Betroffenen Ende 2022 aufgeweicht. Während bis zu diesem Zeitpunkt das geminderte Einkommen mindestens drei Monate nachgewiesen oder ein Nachweis nach einer vorausschauenden Beurteilung erforderlich war, wurde dieses Gesetz abgeschafft. Dazu die Gesetze: „Für Rentenbezugszeiten ab 01.01.2023 ergibt sich das laufende Arbeitsentgelt grundsätzlich allein aus dem Monat des Günstigkeitsvergleichs nach § 18b Abs. 3 S. 2 SGB IV.

Der Lifehack ist kein Trick!

Der Lifehack ist kein Trick, den man einmal verstanden hat und dann automatisch richtig anwendet. Entscheidend ist, dass du ihn auf deine persönliche Situation überträgst – und genau dabei passieren die meisten Fehler.

Schaue Dir Deine Zahlen genau an!

Mit dem Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes zum 1. Januar 2023 wurde die vorausschauende Beurteilung bei der Berücksichtigung von Einkommensminderungen um mehr als 10 % jedoch abgeschafft. Es wird ausschließlich auf das tatsächlich erzielte Einkommen im jeweiligen Kalendermonat abgestellt. Eine vorausschauende Beurteilung ist selbst dann nicht vorzunehmen, wenn die rentenberechtigte Person angibt, dass das laufende Arbeitsentgelt nur in einem Kalendermonat um wenigstens 10% geringer sein wird, als das bisher (zuletzt) berücksichtigte Einkommen. 

 

Ein Monat gemindertes Einkommen reicht für den Lifehack

Jetzt kannst du in deinem letzten Bescheid schauen, welches „fiktive Netto“ für deine Einkommensanrechnung herangezogen wurde. Um für eine Neuberechnung berechtigt zu sein, muss du 10 % unter diesen Betrag kommen (inkl. Sonderzahlungen aus dem vorangegangenen Steuerjahr). Dann reichst Du alles bei der DRV ein und wartest die Neuberechnung ab.

Diese Minderung muss sehr genau berechnet sein, da sonst keine Neuberechnung ausgelöst wird und Du womöglich umsonst Deine Arbeitzeit reduziert hast. 

Inga Krauss_Foto Christian Rudnik (1)

Im Videokurs lernst Du Schritt für Schritt was zur Anwendung wichtig ist

Dein Einkommen gezielt für den Lifehack steuern

Konkret heißt das allerdings, dass du eine korrekt durchgeführte Einkommensminderung um mehr als 10 % sofort der DRV melden und eine Neuberechnung anfordern kannst. Konkret heißt das aber auch, dass du eine solche Einkommensminderung gezielt herbeisteuern kannst, z. B. durch eine Vertragsänderung für mindestens einen Monat oder einen einfacheren Weg wie z. B. unbezahltem Urlaub in einem Monat. Vielleicht war aber auch dein Kind eine Weile krank und oder du selbst und du kommt mit dem Krankengeld auf mehr als 10 % weniger Einkommen?

Du brauchst mehr Sicherheit?

Wenn du sicher sein willst, dass du den Lifehack für deine persönliche Situation richtig anwendest und nicht unnötig Geld verlierst, zeige ich dir das Schritt für Schritt im Videokurs – mit konkreten Beispielen und klarer Anleitung. Wir können dein individuelle Situation uns auch gemeinsam in einem individuellen Mentoring anschauen, damit Du für den Lifehack gerüstet bist! 

Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente als Excel-Datei

Mehr zur Anrechnung und damit du deine persönliche Einkommensanrechnung nachstellen kannst findest du hier den Link zur Excel-Liste "Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente".  Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.

Weiterführende Links

Du möchtest endlich wissen, was der Unterschied ist zwischen dem Ehegattensplitting und dem Witwensplitting? Und was hat das Rentensplitting damit zu tun?Oder wie teuer ist eigentlich die Hinzuverdienstgrenze für Deutschland? Warum du als junge Witwe oft arm trotz Arbeit bist und bleibst? Oder dass die Witwenrente gar keine Sozialleistung ist, sondern eine reine Versicherungsleistung? Und was das Leben als Witwe mit einem dreibeinigen Hund zu tun hat? Wie einfach und genial der Lifehack bei der Einkommensanrechnung ist, kannst Du hier nachlesen. Über all das habe ich bereits Beiträge geschrieben. Mehr Infos über die einzelnen Rentenarten gibt es hier.
Hier findest Du die beliebte Berechnungshilfe und denUnterhaltsvorschuss-Rechner. Als beliebte Speakerin findest Du mich auch in einigen TV-Beiträgen und Podcasts.
Was hat Bestseller-Autorin Hera Lind mit meinem Buch "Wenn der Tod dazwischenkommt" zu tun hat und natürlich gibt es auch mehr Informationen zum Ratgeber "Witwenrente - Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene"

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