Die leisen Forderungen von Hinterbliebenen an die Politik!

Januar 2024 – Bevor die CDU/CSU ihre Neuwahlen bekommt oder die nächsten Bundestagswahlen wie Weihnachten doch unerwartet plötzlich vor der Tür stehen, möchten wir Betroffenen (mal wieder) unsere Forderungen und Wünsche an die Politik formulieren. Here you go! 

Minimalforderung an die Politik für Hinterbliebenenrente und Erziehungsrente

1.) Die Anhebung des Freibetrags von derzeit 992,64€ im Rentenjahr 2023/24 auf mindestens den notwendigen Selbstbehalt (1.450€ im Jahr 2024).

2.) Die Beibehaltung der Kinderfreibeträge der Hinterbliebenenrente lebenslang (wegen Karriereknick, Einbußen im Lebenserwerbseinkommen ab 40% beim ersten Kind, 54% beim zweiten Kind, 68% beim dritten Kind) 

Maximalforderung an die Politik für Hinterbliebenenrente und Erziehungsrente

Der vollständige Entfall der Einkommensanrechnung. Das käme einer Behandlung der HR als Rente gleich (statt als besteuerter Unterhaltsersatzleistung).

Was von der Hinterbliebenenrente übrig bleibt –
Die Übersicht aus dem Jahr 2017 ist immer noch aktuell!

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Minimalforderung an die Politik für Halbwaisenrente

1.) Berechnung des Unterhaltsvorschuss mit nur hälftigem Kindergeld wie bei unterhaltsempfangenden Kindern auch (bei Unterhaltsvorschuss wird – egal ob verwitwet oder nicht – das volle Kindergeld angerechnet, so dass diese Kinder allesamt 125€ weniger zur Verfügung haben als kindesunterhaltsempfangende Kinder)

Maximalforderung an die Politik für Halbwaisenrente

1.) Abschaffung der Besteuerung

2.) Abschaffung der KV und PV Beiträge bei gleichzeitiger Versicherungspflichtiger Beschäftigung (das käme einer echten Unterhaltsersatzleistung nahe).

3.) Zusätzlich: Benennung von Waisen und Halbwaisen sowie verwitweten Elternteilen auf der Seite des BMFSFJ zum Thema Unterhaltsvorschuss.

Grundsätzlich: mehr Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten! 

Anhebung der Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten von derzeit 3 Punkte pro Kind (sofern man während der Zeit unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt), auf mindestens 6 – besser 10. Zehn Punkte wären eine heutige Rente von 376€ – das müssen die Einbußen im Lebenserwerbseinkommen durch Kindererziehung der Gesellschaft MINDESTENS wert sein und zwar unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.

Hinterbliebenenenten nicht als zu versteuerndes Einkommen

Oft wird der Wunsch Herangetragen, dass die Hinterbliebenenrente nicht zu versteuern sein sollte. Entweder Steuern oder Anrechnung – Entweder als Rente oder als Unterhaltsersatzleistung – einer von beiden Nachteilen muss doch genügen?

Unsere Forderungen zum Super Wahljahr 2021 sind noch immer aktuell!

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Persönliche Wünsche aus der Community

Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze!

Anrechnung der Kindererziehungszeiten (3 Jahre) mit mehr Punkten als heute, aber für alle, also auch die, die früher schon wieder arbeiten (Doppelbelastung).

Der Rentenanspruch von Halbwaisen spürbar erhöhen: Den Kindern steht ja nur 10 Prozent der Rente zu, die der Verstorbene bis zum Todeszeitpunkt angesammelt hat. Das führt unweigerlich dazu, dass die betroffenen Kinder in die Armutsfalle rutschen, selbst mit Aufstockung durch Unterhaltsvorschuss. Bei der Berechnung von UVS wird anders als bei kindesunterhaltsempfangenden Kindern das volle Kindergeld angerechnet. 

Mehr Vorsorge durch leichtere Gewährung von Mutter-Kind-Kuren. Warum muss man sich eine Mutter-Kind-Kur erstreiten und diese wird nur mit Widerspruch genehmigt?

Unverheiratete Mütter auch mit einer Art Erziehungsrente oder was auch immer unterstützen. Mein Ex war verheiratet die Kinder volljährig. Und ich steh mit drei minderjährigen halbweisen da und weiß nicht wo hinten und vorne ist. Weil ich auf dem Zahnfleisch dahinkrieche..

Ich fände es schön wenn man z.B sagen wir nach 10 Jahren Beziehung gleichgestellt wird mit einer Ehe. Für viele ist die Ehe heute kein Lebenskonzept mehr. Ich war mit meinem Partner 16,5 Jahre zusammen, aber nicht verheiratet. Das zählt nirgends und ich bekomme nichts. Kann nicht mal irgendwas entscheiden zwecks Beerdigung usw. Aber wehe ist es andersrum und der Staat möchte was von einem, da zählt man als Eheähnliche Gemeinschaft.

Ich würde mir wünschen. dass die Hinterbliebenenrente nicht mehr als eine Sozialleistung angesehen wird, sondern als eine Leistung die der Verstorbene erbracht hat,für seine Familie. Auch wenn es vielleicht viele anders sehen wollen.

Ein Anliegen hätte ich noch. Ich weiß es trifft nicht viele, aber doch einige, wenn man jahrezehnte „nur Hausfrau und Mutter“ war und privat krankenversichert war, gibt es keine Möglichkeit in die GkV zurück zukehren. Sozialversicherungspflichtig arbeitet lohnt sich so leider überhaupt, da die KV 3/4 des Lohns ausmacht. Vielleicht könnte hier eine Möglichkeit geschaffen werden, oder überhaupt mal die Problematik zu sehen.

Die Hinterbliebenenrente sollte nicht als Unterhaltsersatzleistung definiert werden, sondern als Rente. Somit entfiele die Hinzuverdienstgrenze. Begründung: Ehepartner müssen finanziell füreinander einstehen, z. B. bei Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Krankheit, Pflege oder in Notlagen. Dadurch sollten die hinterbliebenen Ehepartner ein Anrecht auf die erwirtschaftete Rente der verstorbenen Partner haben. Es ist unlogisch und ungerecht, die Hinterbliebenenrente als Unterhaltsersatzleistung zu betrachten. Die Coronakrise hat wieder einmal bewiesen, dass es meist die Frauen sind, die dabei zurückstecken, unentgeltlich Carearbeit leisten und auf lange Sicht dabei finanziell den Kürzeren ziehen. Es sind aber auch die Frauen, die prozentual den Löwenanteil der Hinterbliebenen darstellen, weil sie länger leben. Die engen Hinzuverdienstgrenzen tragen also maßgeblich dazu bei, dass Hinterbliebene arm dran sind!

In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

Weiterführende Links

Du möchtest endlich wissen, was das Ehegattensplitting ist?

Mehr über die Rentenarten gibt es hier.

Infos über die Einkommensanrechnung gibt es hier

Wusstest Du, dass auch die HinterbliebenenRenten steuerpflichtig sind?

Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen. 

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