Warum das Ehegattensplitting die Hausfrauen-Ehe fördert und abgeschafft gehört
Ein Treffen mit Steuerberaterin Reina Becker in Ihrem Privathaus in Westerstede im April 2023. Friesischer Tee mit Gebäck, viel Zeit und ein tolles Gespräch. Die Steuerberaterin klagt dagegen, dass Alleinerziehende vom Ehegattensplitting ausgeschlossen werden, sie ist Mitbegründerin des Vereins Fair-für-Kinder und möchte den Kinderfreibetrag für alle Eltern per Klage erhöhen lassen. Außerdem ist Reina selbst Witwe, hat allerdings aufgrund ihres Einkommens als Steuerberaterin nie Witwenrente erhalten, von Unterhaltsvorschuss für die inzwischen erwachsenen Kinder wusste sie seinerzeit – wie üblich – nichts.
Das Ehegattensplitting ist mehr als Lohnsteuerklasse 3
Um zu verstehen, warum das Ehegattensplitting die Hausfrauen-Ehe fördert, muss man verstehen, was das Ehegattensplitting eigentlich ist. Ich habe in den letzten Jahren bestimmt 150 – 200 Personen persönlich dazu befragt und kaum eine(r) konnte das korrekt beantworten. Denn das Ehegattensplitting ist weit mehr als eine Lohnsteuerklasse.
Splittingtabelle vs. Grundtabelle
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Steuertabellen: die Splittingtabelle für verheirate Personen und die Grundtabelle für alle anderen.
Nach der Splittingtabelle ist beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€ mit 1.472€ Steuern belastet, wohingegeben dasselbe zu versteuernde Einkommen in der Grundtabelle sogar mit 4.700€ zu versteuern ist.
Steuerliche Fördergemeinschat Ehe
Allein durch diese beiden Steuertabellen werden alle Ehen in Deutschland steuerlich gefördert. Und zwar egal, ob diese Ehe Kinder hervorbringt oder nicht. Es wird also nicht die Familie gefördert, sondern die reine Ehe.
Alleinerziehende vom Ehegattensplitting ausgeschlossen
Da Alleinerziehende keine Familie im steuerrechtlichen Sinne sind, egal ob verwitwet, geschieden oder gar nicht erst verheiratet, sind sie vom Ehegattensplitting ausgeschlossen.
Der Effekt der Splittingtabelle
Den höchste Effekt des Ehegattensplitting erzielt eine Ehegemeinschaft dann, wenn eine Partner besonders hohe Einkünfte erzielt und der andere Partnern besonders wenig oder am besten sogar gar keine Einkünfte erzielt. Warum ist das so?
Die gemeinschaftlichen Einkünfte in einer Ehe werden für die Steuererklärung zusammengezählt und dann wieder durch zwei Personen geteilt.
Haben also beide Eheleute wie im obigen Beispiel jeweils ein zu versteuerndes Einkommen von genau 30.000€, werden die beiden Einkommen zusammen gezählt (60.000€) und durch 2 Personen geteilt. Somit haben beide Eheleute nach wie vor ein zu versteuerndes Einkommen von 30.0000€ und der Effekt des reinen Splittings ist 0€. Die Splittingtabelle kommt dennoch zur Anwendung und die beiden würden jeweils nur 1.472€ statt wie uneheliche vergleichbare Bürger 4.700€ Steuern zahlen.
Gemeinsam fällt für die beiden eine Steuerlast vor der Hochzeit von 9.400€ an, aber nach der Hochzeit nur noch 2.944€.
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Der höchste Effekt des Ehegattensplittings
Verdient ein zukünftiger Ehepartner vor der Hochzeit jedoch die 60.000€ zu versteuerndes Einkommen alleine, während der zukünftige andere Ehepartner 0€ zu versteuerndes Einkommen generiert, ist die Steuerlast für die erst genannte (ledige!) Person in der Grundtabelle 15.242 €.
Nach der Hochzeit werden 60.000€ zu versteuerndes Einkommen durch zwei Eheleute geteilt und pro Person mit 30.000€ zu versteuerndem Einkommen in der Splittingtabelle mit nur 1.472€ versteuert. Es besteht also wie oben nur noch eine Gesamtsteuerlast von 2.944€.
Die Steuerersparnis liegt in diesem Fall bei sagenhaften 12.298€ – das sind gut 1.000€ mehr Netto im Monat nur durch die Hochzeit! Da möchte doch jede(r) eine Hausfrau / Hausmann zu Hause haben, oder nicht?
Die Steuerersparnis des Ehegattensplittings
Die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting liegt also am höchsten, wenn der eine Ehepartner (sehr) viel und er andere Ehepartner (sehr) wenig – oder gleich – gar nichts verdient. Steuerlich gesehen ist es demnach äußerst lohnenswert, wenn einer der beiden Ehepartnern zu Hause bleibt, den Haushalt macht und sich um die Kinder kümmert.
Jetzt ratet mal, welches Geschlecht meistens zu Hause bleibt, weil sich arbeiten finanziell kaum mehr lohnt?
Das Ehegattensplittings gehört abgeschafft, weil…
… weil es die reine Ehe fördert, nicht aber die Familie und damit auch kinderlose Ehepaare nicht aber Alleinerziehende und ihre Kinder!
Verwitwete Aleinerziehende profitieren im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr vom Witwensplitting, was steuerlich geseehn wie das Ehegattensplitting ist, nur das der Ehepartner eben verstorben ist.
Aber die klassische Alleinerziehende und verwitwete Alleinerziehende nach dem Witwensplitting zählen steuerlich gesehen als ledige Personen und werden mit dem Alleinerziehendenentlastungsbetrag in der Grundtabelle besteuert.
Die Kosten des Ehegattensplittings trägt der Steuerzahler
Unser Finanzminister Christian Lindner von der FDP könnte hier deutlich einsparen, indem er das Ehegattensplitting endlich abschafft, statt Alleinerziehenden wie in der aktuellen Debatte um die Kindergrundsicherung vorzuwerfen, sie würden immer weniger arbeiten (diese Zahlen sind falsch, siehe offener Brief von den SOLO-Müttern, dem Verein Fair für Kinder, den Alltagsheldinnen und der MIA Mütterinitiative für Alleinerziehende).
Das Ehegattensplitting kostet den Staat laut Bundeszentrale für politische Bildung von 2020 jährlich 20 Milliarden Euro. Lisa Paus hat für die Kindergrundsicherung lediglich 12 Milliarden gefordert, um Kinder endlich langfristig aus der Armut zu holen. Der Kompromiss zwischen Herrn Lindner, der 2 Milliarden angeboten hat, liegt auch nicht in der Mitte von 12 und 2, sondern bei 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung. Damit werden laut Paritätischem Wohlfahrtsverband Kinder in Deutschland nur „etwas weniger arm“, Chancengleichheit ist damit keinesfalls geschaffen.
Warum wird das Ehegattensplitting nicht abgeschafft?
Jetzt kann man sich leicht vorstellen, warum zb. Bundestagsabgeordnete mit einem sehr hohen Gehalt kaum Interesse daran haben, das Ehegattensplitting abzuschaffen, da es genau diesen Personen mit Einkünften weit über den 100.000€ im Jahr sehr dient.
Steuerberaterin Reina Becker im Podcast und in der örtlichen Presse:
In diesem Podcast spricht Reina Becker mit dem AE-Team über die Hürden und Fallstricke vom Ehegattensplitting und rät allen Alleinerziehenden in Lohnsteuerklasse 2 zu bleiben.
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte: