Feminismus und Witwenrente – Ist die Witwenrente frauenfeindlich?
Feminismus und Witwenrente – Ist die Witwenrente frauenfeindlich? Es ist auf den ersten Blick nicht so recht zu sehen, dass die Witwenrente nachteilig für Frauen ist, oder was genau daran nachteilig ist – zumal die Witwerrente für betroffene Männer in der Regel deutlich geringer ausfällt. Man könnte meinen, das sei gut für Frauen – Stichwort gendersurvivorsgap. Warum die Regelungen aus meiner Sicht trotzdem frauenfeindlich sind und warum das gendern so wichtig ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Zahlen laut DRV – Stand 31.12.2022
Die DRV veröffentlich jeweils am 01.07. des Folgejahres jährlich eine unfassbar umfangreiche Statistik. Nach der letzten Statistik der DRV – zu finden auf der Seite Rentenhhöhen gehen folgende Zahlen hervor:
– gut 86 % der Empfänger sind Frauen (Witwenrente)
– nur 14 % der Empfänger sind Männer (Witwerrenten)
Die Hinterbliebenenrente ist Sache des Bundes
Im Bundestag sind Stand 08.09.2023 nur 35,1 % der Abgeordneten Frauen. Weltweit liegt Deutschland damit auf Platz 45. Quelle: Statistisches Bundesamt. Das bedeutet, dass 64,9 % der Abgeordneten Männer sind.
Unser zuständige Minister im Bundesministerium für Arbeit und Soziales während dieser und der vorangegangenen Wahlperiode ist Herr Hubertus Heil – ein Mann. Ich konnte keine Statistiken darüber finden, wie hoch der Anteil von Frauen in seinem Ministerium ist.
Spätestens nach der Kommunikation nach dem KanzlerGESPRÄCH hätte Herr Heil auf meine Kommunikation antworten müssen. Nicht alle Politiker zeigen sich so wortkarg und Bürgerfern wie Herr Heil.
Kommentare bei Petitionen
In den Chats bei https://epetitionen.bundestag.de/ schalten sich bei jeder Petition, die unsere Lebenssituation verbessern soll, erstaunlich schnell meist männlich klingende Synonyme in der Kommentarfunktion dazu, um die jeweilige Petition in den Dreck zu ziehen. Nach inzwischen 25 Petitionen habe ich das klare Gefühl, dass es hier ein System gibt, Petitionen solcher Art für Unschlüssige unattraktiv zu kommentieren, so dass weitere Unterschriften vermieden werden.
Mitglieder in der Facebook-Gruppe
In meiner Facebook-Gruppe Gerechte Hinterbliebenenrente sind tatsächlich über 87% der Mitglieder weiblich. Das entspricht in etwa den Statistiken der DRV über die geschlechterspezifische Gesamtverteilung bei Empfängern von Hinterbliebenenrenten.
Ein Hinweis zur (bewussten) Verallgemeinerung
In den folgenden Zeilen werde ich mich auf die Witwe (weiblich) konzentrieren, da dies mit über 85% der weitaus häufigste Fall ist. Dies soll nicht heißen, dass es den Fall des Witwers (männlich) oder der diversen Witwe / des diversen Witwers nicht gibt, sondern die Aussage soll durch die einseitige Verallgemeinerung ihre plakative Wirkung unterstreichen. Auch historisch ist es so, dass es bis 1986 nur Witwenrente gab aber keine Witwerrente, bzw. nur in sehr seltenen Ausnahmen und wie feministische Kreise wissen, sitzen die patriarchal geprägten Gedanken SEHR tief in unseren Köpfen.
Das Bild der (reichen) Witwe
Die vorherrschende Meinung über Witwen ist, dass sie entweder alt und bettelarm oder alt und reich ist. Die junge Witwe – mit oder ohne Kinder – gibt es gesellschaftlich kaum. Das ist leider auch in den Köpfen der meist männlichen Politiker verankert, deren Frauen die Regelungen der DRV in der Regel nicht betreffen, da Minister und Abgeordnete in der Regel verbeamtet sind. Junge und oder alleinerziehende Witwen sind eine absolute und gesellschaftlich sowie politisch gesehen die vollkommene Ausnahme.
Landläufig gibt des die Ansicht (oder den Vorwurf), dass Witwen sich nach dem Ableben ihres Ehepartners „auf Kosten der eingezahlten Beiträge des Mannes“ das Leben schön machen und den Rest des Lebens – oft im (vom Mann) abbezahlten Haus – (mit der Rente des Mannes) in Saus und Braus genießen. Hat der Mann zeitlebens gut verdient, ein Eigenheim und andere Kapitalanlagen zur Rentenabsicherung angespart und ist erst spät gestorben, mag das sogar stimmen: die Witwe ist oft deutlich jünger und die Witwenrente ist in diesem Fall verhältnismäßig hoch. Außerdem fällt die Witwenrente in diesem Fall meist noch unter das sogenannte Alte Recht, wo sämtliche Kapitalanlagen oder Immobilien nicht zur Anrechnung kommen, die Witwe selbst hat zeitlebens eher als Hausfrau fungiert ohne oder nur mit geringem eigenen Einkommen. Das bedeutet, weder ihr Einkommen, noch ihre Altersrente oder sämtliche Vorsorgemaßnahmen kürzen die Witwenrente, die ihr Mann „für sie“ mit seiner harten Arbeit angesammelt hat.
Dankbarkeit und Fügung
Wenn die Witwe also nach dem Tod des (arbeitenden) Mannes durch die Rente „auf Kosten des Mannes“ lebt und ab sofort „seine Rente verprasst“, sollte die Frau Witwe doch auch bitte vor Dankbarkeit über diese soziale Zuwendung auf Knien rutschen, die Einkommensanrechnung der Unterhaltsersatzleistung nicht in Frage stellen und die nachträglich aufgedrückte Versteuerung der Renten stillschweigend hinnehmen. Vielmehr also – so der Wunsch der Männer – sollte die verbliebene Witwe doch bitte ein „eigenständiges auskömmliches Einkommen generieren“ um so gesamtgesellschaftlich nicht den Sozialpakt zu gefährden.
Die Frau hat ihren Anteil an den Rentenpunkten des Mannes geleistet
Stichwort „kostenlose Care-Arbeit“ und „dem Mann den Rücken freihalten“. Denn das tun Frauen und vor allem Mütter, damit ihre Männer in hiesigen System mit dem Ehegattensplitting, den Lohnsteuerklassen, der 40-Stundenwoche als Norm arbeiten gehen können. Damit die Männer am Wirtschaftsleben teilnehmen können, muss irgendjemand anders zu Hause „klar Schiff“ machen. Damit die Männer sogar noch in Führungspositionen treten können, müssen Frauen noch mehr zu Hause leisten – denn die Arbeit macht sich nicht von alleine. Care-Arbeit wird nur nicht ins Bruttosozialprodukt gezählt und bleibt demnach unsichtbar. Dennoch ist sie Teil der Schaffensleistung und damit auch den gesammelten Rentenpunkten des Mannes.
Und damit auch eine direkte Anteilsleistung der Frau an den Rentenpunkten des Mannes. Für Frauen gibt es demnach aus meiner Sicht auch keinen Grund, für eine direkt und indirekt mit erbrachte Leistung, vor Dankbarkeit auf die Knie zu fallen. Frauen haben sich die Witwenrente hart erarbeitet – nur eben auf unsichtbare Weise.
Wenn der Tod dazwischenkommt
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Gefördert durch die Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:
Weiterführende Links
Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.
Bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuss? Du hast noch nie ausgerechnet, ob Dein Kinder unterhaltsvorschussberechtigt ist? Dann schnell im Downloadbereich die Excel-Datei ausfüllen – und falls ihr berechtigt seid, sofort beantragen!