Was ist der Gender Survivors Gap?

Bei der Höhe der Witwen-/Witwerrente wird der Gender Pay Gap ähnlich wie bei der Höhe der Altersrente sehr deutlich. Im Falle der Hinterbliebenenrente kehrt sich der Gender Pay Gap aber in den Gender Survivors Gap um. Ob es den Begriff offiziell gibt, weiß ich nicht – falls nicht, ist es eben meine Kreation. Passend ist er jedenfalls. Aber was meine ich damit?

Männer haben höhere Einkommen während der Lebenserwerbsphase

Während Männer in ihrer Lebenserwerbsphase in der Regel kaum Unterbrechungen haben und laut der Bertelsmann Studie sogar 10% an Lebenserwerbseinkommen durch ein erstes Kind „hinzuverdienen“, haben Frauen hohe Einbußen durch das Mutter-Sein zu verzeichnen. Die Studie hat herausgefunden, dass das erste Kind einer Frau rund 40% des Lebenserwerbseinkommens kostet, beim zweiten Kind sind es dann schon 54% und beim dritten sogar 68%. Woran das liegt könnt ihr in der Studie selbst nachlesen (kostenlose Care-Arbeit, ungenügende Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit, schlechter bezahlte Jobs, usw.), oder auch im grandiosen Buch „Wir sind doch alle längst gleichberechtigt“ von Alexandra Zykunov aus meinem entsprechenden Blogbeitrag lesen.

Der einizge Gap, bei dem Männer das Nachsehen haben

Im Falle der Hinterbliebenenrente haben Männer das Nachsehen: der Gender Pension Gap kehr sich in den Gender Survivors Gap um!

Witwenrente doppelt so hoch wie Witwerrente

Männer hinterlassen aber genau deswegen auch noch im Jahr 2023 ihren Ehefrauen eine im Schnitt doppelt so hohe Witwenrente als das Frauen ihren Ehemännern hinterlassen können. Demnach stehen in diesem einzigen Fall Frauen etwas besser da als Männer. Hätten wir jedoch eine 50-50 Gleichberechtigung im Privat- und Arbeitsleben mit einer gleichberechtigten Aufteilung der kostenlosen Care-Arbeit sowie keinen genderpaygap, wäre die Witwenrente in etwa auf derselben Höhe wie die Witwerrente. Damit liegt es auch im Interesse der Männer, die Gleichberechtigung schon während der Erwerbsphase zu erreichen – selbst wenn in 80% der Fälle tatsächlich der Mann zuerst stirbt…

Gewährte Kindererziehungszeiten nicht ausreichend als Ausgleich!

Übrigens: für die Kindererziehungszeiten bekommen die Erziehenden (also fast immer die Frauen) von der drv insgesamt 3 Entgeltpunkte zugeschrieben (für Kinder geboren vor 1992 nur 2,5 Punkte). Wie die Statistik der ausgezahlten Witwerrenten zeigt (im Schnitt 338€ in Westdeutschland bzw. 474€ in Ostdeutschland), sind 3 Entgeltpunkte pro Kind nicht ausreichend, um die Einschnitte im Lebenserwerbseinkommen einer Mutter auszugleichen!

Die Forderung

Es ist nur logisch, dass unter den heutigen Bedingungen (es fehlen ca. 378.000 Kita Plätze in Deutschland!) eine Frau noch immer immens hohe Nachteile durch die Mutterschaft in Kauf nehmen muss und die bisher gewährten 3 Entgeltpunkte als Ausgleich keinesfalls ausreichen! Der Gender Survivors Gap kann ganz leicht ausgeglichen werden: in dem die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Care-Arbeit mehr wertschätzt!

Aus diesem Grund fordere ich eine Erhöhung der Kindererziehungszeiten auf mindestens 6 Entgeltpunkte pro Kind.

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Weiterführende Links

Du möchtest endlich wissen, was der Unterschied ist zwischen dem Ehegattensplitting und dem Witwensplitting? Und was hat das Rentensplitting damit zu tun?Oder wie teuer ist eigentlich die Hinzuverdienstgrenze für Deutschland? Warum du als junge Witwe oft arm trotz Arbeit bist und bleibst? Oder dass die Witwenrente gar keine Sozialleistung ist, sondern eine reine Versicherungsleistung? Und was das Leben als Witwe mit einem dreibeinigen Hund zu tun hat? Wie einfach und genial der Lifehack bei der Einkommensanrechnung ist, kannst Du hier nachlesen. Über all das habe ich bereits Beiträge geschrieben. Mehr Infos über die einzelnen Rentenarten gibt es hier.
Hier findest Du die beliebte Berechnungshilfe und denUnterhaltsvorschuss-Rechner. Als beliebte Speakerin findest Du mich auch in einigen TV-Beiträgen und Podcasts.
Was hat Bestseller-Autorin Hera Lind mit meinem Buch "Wenn der Tod dazwischenkommt" zu tun hat und natürlich gibt es auch mehr Informationen zum Ratgeber "Witwenrente - Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene"