Die Hinzuverdienstgrenze oder die Einkommensgrenze
Bezieher:innen von HinterbliebenenRente müssen sich zwangsläufig mit der Einkommensgrenze oder auch Hinzuverdienstgrenze auseinander setzten. Was das genau ist, erfahrt ihr am Besten im meinem Blogbeitrag „Die Hinzuverdienstgrenze“.
Für junge Hinterbliebene ist die Hinzuverdienstgrenze in meinen Augen der systembedingte Weg in die Altersarmut, vor allem für Betroffene nach dem sogenannten neuen Recht (was ganz grob alle heute unter 45-jährigen trifft). Warum das so ist, erfährst Du am Besten anhand der Zahlen in meinem Beispiel.
Ein Beispiel – unsere Zahlen
Ich bin mit 40 Jahren Witwe geworden und falle unter das sogenannte Neue Recht. Ich darf ab dem neuen Rentenjahr zum 01.07.2023 mit zwei im Halbwaisenrentenbezug stehenden Kindern genau 1.413,81€ abzugsfrei hinzuverdienen. Das ist das sogenannte „fiktives Netto“. Wie sich das errechnet, findest Du auch in meinem Blogbeitrag „Die Hinzuverdienstgrenze“ – es hat aber definitiv nichts mit dem Netto auf Deinem Lohnzettel zu tun, das schon einmal vorweg. Jeder sog. Mehrbetrag kürzt die HinterbliebenenRente um 40 % des Mehrbetrags (100 € mehr als die Hinzuverdienstgrenze = 40 € weniger HR).
Wenn die Kinder dann aus dem Haus sind, also kein Kindergeld und damit auch keine Halbwaisenrente mehr bekommen, steht mir der zusätzliche Kinderfreibetrag der HinterbliebenenRente nicht mehr zur Verfügung, d.h. meine Einkommensgrenze sinkt. In diesem Fall dürfte ich nach heutigen Zahlen Stand Rentenjahr 2023/24 nur noch 992,64 € abzugsfrei dazu verdienen und nicht mehr 1.413,81 €. Genau hier liegt die Crux: genau zu dem Zeitpunkt, wenn die Care-Arbeit rein zeitlich endlich in Erwerbsarbeit umgewandelt werden kann, sinkt der Freibetrag der HinterbliebenenRente und die Rente wird noch früher gekürzt. Das ist vollkommen hirnrissig! Zumal der Freibetrag früher mal dem notwendigen Selbstbehalt angeglichen war, der Stand 01.01.2023 bei 1.370 € und damit ab dem 01.01.2023 ganze 377,36 € über unserer Hinzuverdienstgrenze liegt!
Umfragen aus Facebook
Nach Umfragen aus meiner Facebook Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente würden 85 % der Befragten entweder jetzt oder später mehr arbeiten, wenn die Hinzuverdienstgrenzen steigen oder wie bei den vorgezogenen Altersrenten komplett wegfallen würden. Mehr Arbeit, also Arbeit jenseits der Einkommensgrenze, ist schlicht nicht wirtschaftlich!
Der Fachkräftemangel könnte so ein Stück weit gemindert werden. In der Summe gibt es etwa 5,2 Mio. Empfänger von HinterbliebenenRenten. Grob 1 Mio. der Betroffenen sind im erwerbsfähigen Alter, also unter 69 Jahren (Quelle drv Bund, 31.12.2021). Die Statistik der DRV nimmt die 65-69-jährigen zusammen, eine Statistik bis zum Alter von 67 Jahren liegt mir nicht vor. Wenn 85 % von 1 Mio. Betroffenen mehr arbeiten gehen würden, weil es sich wirtschaftlich endlich lohnt, hätten wir deutlich mehr Fachkräfte zur Verfügung.
Und zwar sofort.
Da in 80% der Fällen der Mann zuerst stirbt und Frauen eher in Pflegenden Berufen tätig sind, wäre diese Lücke vermutlich am schnellsten ausgefüllt!
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:
Weiterführende Links
Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.
Bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuss? Du hast noch nie ausgerechnet, ob Dein Kinder unterhaltsvorschussberechtigt ist? Dann schnell im Downloadbereich die Excel-Datei ausfüllen – und falls ihr berechtigt seid, sofort beantragen!