Die AfD möchte die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenze für Witwen durchsetzen
In meiner Facebook Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente wurde der Antrag der AfD vom 27.04.2023 geteilt, der die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenze fordert. Der Antrag wurde vom Bundestag am 19.10.12023 (?) abgelehnt. Dabei ist der Antrag aus meiner Sicht wirklich gut geschrieben, gut recherchiert und volkswirtschaftlich absolut sinnvoll.
Zur Klarstellung: Ich persönlich würde die AfD trotzdem niemals wählen – aber die sachliche Diskussion zu unserem Thema finde ich gut – nur das unterstützte ich, sonst nichts.
Was im Antrag steht und was ich den Mitgliedern der AfD dazu am 20.10.2023 per Mail geschrieben habe, könnt ihr hier lesen:
Der Antrag der AfD zum Download:
Man kann über die Arbeit der AfD denken, was man möchte und diese auch be- oder verurteilen. Ich möchte mich auch klar von vielen Positionen von der AfD distanzieren, aber der Antrag vom 27.04.2023, Drucksache 20/6682 ist absolut korrekt, sehr gut recherchiert und absolut sinnvoll, deswegen teile ich ihn hier. Den Link zum vollständigen Antrag findet ihr auf dem Bild.
Das Besprechungsprotokoll (Dauer der Besprechung 39 Minuten):
Der Antrag wurde besprochen, es wurde von Frau Annika Klose (SPD) klargestellt, dass die AfD sich nicht für arme Menschen oder die Belange von Frauen interessieren würde. Es sei nötig, Vermögen umzuverteilen, einen guten Mindestlohn und eine bessere Tarifbindung einzuführen (die AfD hätte gegen beides gestimmt). Der AfD gehe es ausschließlich darum, die die wenig haben, gegen diejenigen, die gar nichts haben, auszuspielen.
Max Straubinger (CDU/CSU) sagte: „Beim ersten Lesen des Antrages habe ich mir gedacht: Na gut, endlich mal ein Antrag, über den man vielleicht reden kann. (…) Frauen, die Fachkräfte sind, müssen im Arbeitsmarkt gehalten werden. Hier zeichnet die AfD nun ein völlig falsches Bild, indem sie sagt, es müssten hier mehr Möglichkeiten des Erwerbs und des Beibehalts der Witwenrente bestehen. Dazu haben Sie eine falsche Auffassung; denn Witwenrenten sind Versorgungsrenten.“
Den Rest könnt ihr Euch wahrscheinlich denken:
Die CDU/CSU hat den Antrag abgelehnt: „Sie (die AfD) sollten nicht das Bild zeichnen, die Frauen würden von der Arbeit abgehalten, weil sie sonst keine Witwenrente bekommen. Wenn wir sagen würden, alle müssten die Witwenrente zusätzlich zum Erwerbseinkommen erhalten, würde das bedeuten, dass der Rentenversicherungsbeitragssatz um rund 0,4 Prozent angehoben werden müsste. Das müssten Sie dann den Versicherten erklären. Und das müssten Sie auch den Unternehmen erklären, weil damit die Lohnnebenkosten steigen würden. Der Ansatz, den Sie hier getätigt haben, ist falsch. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.„
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Meine E-Mail an die im Antrag aufgelisteten Personen von der AfD vom 20.10.2023:
Sehr geehrte Frau Huy,
sehr geehrte Herren Bundestagsabgeordnete der AfD,
mit großer Freude habe ich heute in meiner Facebook-Gruppe gerechte HinterbliebenenRente Ihren Antrag zur Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen zugespielt bekommen. Gerne möchte ich in dieser Sache unterstützend wirken – als Betroffene, als Expertin, als Multiplikatorin mit meiner Webseite, Facebook-Seite und geschlossenen Gruppe mit über 2.000 Betroffenen. Wie kann ich Sie unterstützen, um eine Gesetzesänderung hervorzurufen?
Ich wurde mit nur 40 Jahren zur Witwe
Ich bin im Januar 2017 mit nur 40 Jahren und als Mutter zweier kleiner Söhne von nur 4 und 6 Jahren zur Witwe geworden und beschäftige mich seither sehr intensiv mit dem Thema. Auch zu dem von Ihnen hauptsächlich zur Begründung herangezogenen Fachkräftemangel habe ich auf meiner Webseite einen eigenen Beitrag verfasst: https://verwitwet-alleinerziehend.de/fachkraeftemangel/ und selbst beim Kanzler direkt habe ich das Problem bereits angesprochen, siehe KanzlerGESPRÄCH in Essen vom 01.09.2022, ab Minute 45: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/video-kanzlergespraech-essen-2081978
Unsere Petitionen zur Information an die AfD:
Meine Haupt-Mitstreiterin Birgit Reimann (hier im CC) und ich haben inzwischen ca. 25 Petitionen eingereicht, von denen die meisten mit Satzbausteinen abgelehnt wurden, aber zwei an das BMAS „als Material übergeben“ worden sind (Erhöhung Freibetrag pro Kind, siehe Petition 3-19-11-8242-012011_ID_99488, sowie die Anrechnung des Mini-Jobs, siehe PET 3-19-11-8242-042322). Einige Petitionen sind noch zur Beurteilung offen, z. B. die drei anhängenden Petitionen. Grundsätzlich ist zb. nicht verständlich, wieso die HinterbliebenenRente eine Unterhaltsersatzleistung ist und gleichzeitig wie eine Rente versteuert werden muss.
Die Versteuerung der HinterbliebenenRenten fehlt im AfD-Antrag völlig
Dieser Punkt der nachgelagerten Versteuerung fehlt meines Erachtens nach in Ihrem Antrag völlig, wäre aber möglicherweise nicht zielführend gewesen. Hinterbliebene sind auch deswegen oft nicht mehr fähig, ihren „erreichten Lebensstandard“ zu halten, da die Witwenrente zunehmend besteuert wird – und daher ein weder mit der Rentenreform 1986 noch mit der Rentenreform 2022 absehbarer Anteil der Rente neben der allgemeinen Absenkung des Rentenniveaus nicht mehr zur Verfügung steht. Dieses Phänomen betrifft durch die nachgelagerte Besteuerung der Renten die „neuen“ Empfänger von HinterbliebenenRenten mehr und mehr – und vor allem diejenigen im Erwerbsleben stehenden, was Stand 31.12.2022 immerhin ca. 1,2 Mio. Menschen in Deutschland sind (Altersgrenze bis 69 Jahre)!
Wo ist das Neue Recht im AfD-Antrag?
Im Antrag von der AfD wird ebenfalls nicht erwähnt, dass junge Witwen wie ich es bin zusätzlich noch das sog. Neue Recht trifft, wo selbst Investitionen in die Zukunft z. B. über Immobilien oder die private Altersvorsorge jetzt wie auch später in der Rentenphase als Einkommen die HinterbliebenenRente kürzen (Stand 31.12.2022 ca. 300.000 Betroffene, Tendenz steigend). Das Neue Recht setzt damit noch weniger Anreize zur Arbeit und zum Wohlstand für Betroffene jetzt und später und ist aus meiner Sicht deswegen der systembedingte Weg in die Altersarmut! Der Staat schafft sich hier die zukünftigen Sozialfälle selbst – und Herr Heil möchte davon nichts wissen (siehe Mein Schreiben an das BMAS). Die 10,8% Abschlag für einen jungen Tod mindern die HinterbliebenenRente ebenso wie die bis zum jungen Tod geringe Einzahlungszeit – eine Farce für die gerade gegründeten Familien mitten in der Erwerbslebensmitte.
In Zahlen…
In Zahlen heißt das z. B. in meinem Fall, dass die Witwenrente von 577€ monatlich (brutto!) ein Jahreseinkommen von über 100.000€ „ersetzen“ sollte – im Durchschnitt bekommt eine 40-jährige Witwe Stand 31.12.2021 eine Witwenrente von 483,44€ – brutto wohlgemerkt.
Der AfD-Antrag vergisst auch die Rentenfalle für junge Hinterbliebene
Die „Rentenfalle“ neu definiert: eine junge Witwe wie ich darf mit zwei Kindern heute ca. 1.400€ schadlos hinzuverdienen. Sind die Kinder erst einmal aus dem Haus, steigt die zur Verfügung stehende Zeit für den weiteren Ausbau meiner Fachkraft in der Erwerbsarbeit sprunghaft an, die Hinzuverdienstgrenze sinkt jedoch auf heute knapp 1.000€. Die meisten Witwen mindern zu diesem Zeitpunkt ihre Arbeitszeiten statt sie zu erhöhen, wie es volkswirtschaftlich sinnvoll wäre, weil es mikrowirtschaftlich eben nicht sinnvoll ist. Arbeit soll sich lohnen, ich denke, da sind wir uns einig: 85% der Befragten in meiner Gruppe würden jetzt oder später mehr arbeiten, wenn die Hinzuverdienstgrenze fällt oder stark angehoben wird.
Ein Vergleich zum Unterhaltsrecht als Information für die AfD:
Wir Junge Witwen und Witwer sind auch unter den Alleinerziehenden eine gesellschaftlich unsichtbare Gruppe, obwohl wir laut Statista ca. 500.000 Betroffene ausmachen. Hier drängt sich ein Blick auf den Vergleich zum Unterhaltsrecht regelrecht auf:
- Die HR wird lt. Bundesverfassungsgesetz verfassungskonform als Unterhaltsersatzleistung ausgezahlt. Im Unterhaltsrecht gibt es den notwendigen Selbstbehalt, der seinerzeit als Vergleichswert bei der Einführung der Hinzuverdienstgrenze diente. Beide Werte unterscheiden sich heute – 35 Jahre nach der Einführung – um fast 400€. Das ist nicht hinzunehmen.
- Die Unterhaltsersatzleistung HR wird im Zuge der nachgelagerten Besteuerung seit 2005 besteuert, was bei der Hinzuverdienstgrenze bis heute nicht berücksichtigt wird.
- Die Unterhaltsersatzleistung HR wird – anders als fast jede Unterhaltszahlung – besteuert, da sie – anders als Unterhalt – zum Einkommen gehört. Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt wird mit einer einzigen Ausnahme und Kindesunterhalt wird ohne Ausnahme steuerfrei ausgezahlt, wohingegen die HR Halbwaisenrente durchaus zum zu versteuernden Einkommen gerechnet wird. Das ist v.a. dann nachteilig für Halbwaisen, wenn diese eine versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, da die HWR dann durch Steuern gekürzt wird – anders als jeder Kindesunterhalt in Deutschland.
Es gibt noch mehr…
- Da die Unterhaltsersatzleistung Halbwaisenrente zum zu versteuernden Einkommen zählt, wird sie um die Beiträge der KV und PV gekürzt, sobald die Halbwaise eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachgeht. Das ist ungleich und absolut ungerecht zu Kindesunterhaltsempfangenen Kindern.
- Die Durchschnittliche Höhe der Witwen-/Witwerrente in Deutschland liegst Stand 31.12.2023 bei 687,15€ brutto, bei jungen Hinterbliebenen liegt der Brutto-Auszahlbetrag jedoch deutlich darunter (unter 500€ bei unter 40-jährigen), Männer bekommen oft noch deutlich weniger. Das ist keine Unterhaltsersatzleistung, sondern ein Tropfen auf den heißen Stein.
- Es gibt laut Auskunft der drv keine Erhebungen darüber, welche Kosten durch die jährliche Einkommensanrechnungen von 5,2 Millionen Betroffenen verursacht werden – und es gibt keine Zahlen darüber, welche Einsparungen dadurch erwirkt werden – geschweige denn, in welchem Verhältnis sich diese beiden Zahlen verhalten. Da aber die Einkommensanrechnung mit der Einführung des sog. Neuen Rechts erheblich ausgeweitet wurde, werden auch die Kosten bei der drv deutlich steigen.
Mein Schlusswort mit vielen Hinweisen an die AfD:
Hier noch ein paar interessante Beiträge von meiner Webseite:
https://verwitwet-alleinerziehend.de/bundesministerium-arbeit-und-soziales/
https://verwitwet-alleinerziehend.de/rentenreform/
https://verwitwet-alleinerziehend.de/rentenhoehen-2021/
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Inga Krauss
Ist das der Anfang einer echten politischen Diskussion?
Ich bin wirklich sehr gespannt, was aufgrund dieses Antrags im politischen Deutschland noch passiert!
Drückt uns die Daumen!
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:
Weiterführende Links
Du möchtest endlich wissen, was das Ehegattensplitting ist?
Mehr über die Rentenarten gibt es hier.
Infos über die Einkommensanrechnung gibt es hier
Wusstest Du, dass auch die HinterbliebenenRenten steuerpflichtig sind?
Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.