Welche Renten wegen Todes sind möglich?

Grundsätzlich kann im Fall des Todes gesetzlich Versicherter eine Rente wegen Todes beantragen. Das ist in der Regel die Witwenrente bzw. die Witwerrente (kurz WR). In manchen Fällen macht aber auch die Erziehungsrente Sinn. Für Waisen und Halbwaisen gesetzlich versicherter Verstorbener kann die (Halb-)Waisenrente (kurz HWR) beantragt werden. Ist die Waisenrente zu gering, kann sie mit Unterhaltsvorschuss aufgestockt werden. 

Bei der Witwen-/Witwerrente wird nach Neuen bzw. Alten Recht unterschieden. Hier sind vor allem die erweiterte Einkommensanrechnung ausschlaggebend, die i.d.R. auch bei der Erziehungsrente angewandt wird. In welcher Höhe die Renten derzeit ausgezahlt werden, kannst Du in diesem Beitrag lesen.  

Grundsätzlich sind für alle unten genannten Renten die Einkommensgrenzen zu beachten. Bei Waisenrenten wird kein Einkommen (mehr) angerechnet.  

Rente wegen Todes: Erziehungsrente

Da die Erziehungsrente gern vergessen wird und leider selbst bei der drv eine noch immer oft unbekannte Möglichkeit für Verwitwete darstellt, kommt diese nun an die erste Stelle. Sie ist eine Rente wegen Todes des geschiedenen Ehepartners:

  • Die Erziehungsrente kann auch für Verwitwete Ehepartner beantragt werden.
  • Voraussetzung ist das einseitig nach dem Tod durchgeführte Rentensplitting.
  • Der Rentenanspruch beträgt 100% aus dem eigenen Rentenkonto. Als Orientierung zur zukünftigen Höhe der Rente, schau auf Deinem letzten Rentenbescheid den Betrag unter „bei voller Erwerbsminderung“ nach.
  • Ein Zurück zur Witwenrente ist ausgeschlossen: nach dem Rentensplitting bist Du aus Sicht der Rente geschieden und deswegen keine Witwe mehr.
  • Die Erziehungsrente wird solange gezahlt, bis das jüngste Kind im Haushalt 18 Jahre alt wird (Ausnahmen bei Kindern mit Behinderung). 
  • Die Einkommensanrechnung gilt für die Erziehungsrente analog den WR.

Wichtiger Hinweis: solltest Du bereits gesundheitlich angeschlagen sein und ggf. bald Erwerbsminderungsrente beantragen wollen oder bekommst diese schon, ist die Erziehungsrente nicht die richtige Wahl für Dich, da es nicht möglich ist, zwei Renten aus dem selben Rentenkonto zu erhalten.

Rente wegen Todes: Witwen- & Witwerrente nach Altem Recht

  • Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
    Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Die Witwenrente nach Altem Recht beträgt 60% des Anspruchs des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt. 

Einkommensanrechnung nach Altem Recht

  • Erwerbseinkommen wie z. B. Gehalt, Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Minijob
  • Rente, Pension, berufsständige Versorgung
  • Entgeltersatzleistungen außer von Nicht-Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankengeld einer privaten Krankenversicherung) 

Rente wegen Todes: Witwen- & Witwerrente nach Neuem Recht

  • Einführung zeitlicher Begrenzung der kleine Witwenrente auf 24 Monate
  • Anspruch große Witwenrente auf 55% statt 60% gesenkt
  • Einführung Abschlag (bis zu 10,8%, wenn der Partner mit 61 Jahren und acht Monaten oder früher stirbt)

Einkommensanrechnung nach Neuem Recht

Alle Einkünfte wie beim Alten Recht plus Folgendes:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Betriebsrenten / Zusatzversorgung
  • Renten aus privaten Lebens- und Renten­versicherungen sowie sonstige private Versorgungsrenten sowie Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel VBL)
  • Kurzfristige Entgeltersatzleistungen, wenn sie nicht von einem Sozialleistungsträger gezahlt werden (z. B. Krankengeld aus einer privaten Versicherung)
  • Vermögenseinkommen

Wenn der Tod dazwischenkommt

Von der Patchwork-Mama zur alleinerziehenden Witwe mit zwei Kindern

Mit Empfehlung von Bestseller-Autorin Hera Lind.

Gefördert durch die Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.

Das Buch ist mehr als meine ganz persönliche Geschichte: es enthält sehr viele nützliche Tipps und Informationen zu einem Erbe (in Patchwork-Situationen), Vorsorgevollmacht, Testament und natürlich zu meinen Herzensthemen Hinterbliebenenrenten Witwenrente, Erziehungsrente und Halbwaisenrenten. 😊❤️.

In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

Weiterführende Links

Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.

Bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuss? Du hast noch nie ausgerechnet, ob Dein Kinder unterhaltsvorschussberechtigt ist? Dann schnell im Downloadbereich die Excel-Datei ausfüllen – und falls ihr berechtigt seid, sofort beantragen!

 

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