Rentenhöhen im Rentenjahr 2024/2025

Die Witwe ist reich. Oder?

Jedes Jahr zum 01.07. veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung sehr große Statistiken mit allen Rentenzahlen jeweils zum Stand des 31.12. des vergangenen Jahres. Auf Nachfrage bekomme ich alle Rentenhöhen vom letztem Rentenjahr nach Altersklassen und Geschlecht der Rentenarten Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente und werte diese für Euch aus. 

Insgesamt gibt es 5.187.856 Empfänger von Hinterbliebenenrenten inkl. der Erziehungsrenten. Ganze 3.135.707 Personen beziehen ihre Renten ohne Kürzungen durch die Einkommensanrechnung, arbeiten also unter der Hinzuverdienstgrenze, aber bei 567.723 Betroffenen wird die Rente sogar komplett auf 0 € gekürzt (sog. Nullrente). Die durchschnittliche Höhe der Witwen- & Witwerrente lag am Stichtag 31.12.2023 bei 712,49 € – brutto natürlich. Die Witwe ist nicht reich. Und der Witwer auch nicht, jedenfalls nicht durch die Witwerrente, aber seht Euch die Zahlen selbst an!

Vorwort zu den Rentenhöhen 2024

Alle Zahlen und Statistiken sind von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stand 31.12.2023. Die Listen gibt es als vollständig aufbereitete Excel-Tabellen am Ende des Beitrags zum kostenlosen Download (siehe großer grauer Kasten).

*Wenn im Text von Personen im erwerbsfähigen Alter erwähnt werden, sind alle Personen inkl. 69 Jahren gemeint. Die Excel-Tabellen der DRV lassen keine spezifische Trennung zwischen den diversen Altersrenteneintritts-Altern zu.  

Gesamtauswertung der Rentenhöhen 2024

nEs gibt zum Stichtag 31.12.2023 genau 5.745.829 Empfänger von Hinterbliebenenrenten, inklusive Erziehungsrenten. Das sind 5.184.853 Empfänger von Hinterbliebenenrenten plus 6.747 Empfänger von Erziehungsrenten (diese ist der Definition nach keine Hinterbliebenenrente aber eine Rente wegen Todes).

Die durchschnittliche Höhe der Witwen- & Witwerrente (Frauen und Männer zusammen) liegt bei 712,49 € (ohne Berücksichtigung der sogenannten Nullrenten).

Die durchschnittliche Höhe der Witwenrente (nur Frauen) liegt bei 761,74 € (ohne Berücksichtigung der sogenannten Nullrenten), also etwas über dem bundesweiten Durchschnitt. Je jünger dabei die Witwe, desto kleiner der Auszahlbetrag: in der Altersklasse bis 29 liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag nur noch bei 429,87 € (Frauen und Männer zusammen) oder bei 485,53 € (nur Frauen).

Auf der anderen Seite liegt die durchschnittliche Höhe der Witwerrente (nur Männer) nur bei 418,90 € (ohne Berücksichtigung der sogenannten Nullrenten), also deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Bei den Witwern bezieht die jüngere Generation sogar eine höhere Hinterbliebenenversorgung, da die jüngeren Frauen mehr arbeiten. in der Altersklasse 30 bis 34 Jahre beispielsweise erhält der Durchschnittswitwer 491,40 € Witwerrente, während der 90-jährige Witwer nur 360,79 € erhält. 

Bei der durchschnittliche Höhe der Erziehungsrente sieht es so aus: sie liegt bei Frauen bei 1.091,81 € und Männern bei 916,14 €.

Alles brutto, das versteht sich von selbst.

Rentenbestand gesamt Hinterbliebenenrenten (31.12.23)

2023_12_31_Rentenbestand gesamt

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Empfänger der jeweiligen Renten

Der Gesamtbestand ist von 5.223.148 um 38.295 Personen auf 5.184.853 gesunken.

Insgesamt sind 85,63 % der Betroffenen Frauen und 14,37 % der Betroffenen Männer.

Neues Recht vs. Altes Recht (31.12.2023)

Das mit der Rentenreform 2002 eingeführte sogenannte „neue Recht“ sollte für in Szenarien in 40 Jahren greifen, also ab dem Jahr 2042. Heute, gut 20 Jahre nach der Reform, trifft das Neue Recht dummerweise die vulnerabelste Gruppe der Gesellschaft: die verwitweten Alleinerziehenden und zwar genau in der Mitte der Erwerbsbiographie.

Von insgesamt ca. 5,2 Mio. Empfängern von Hinterbliebenenrenten gibt es derzeit nur 348.989 Betroffene nach Neuem Recht. Das sind allerdings bereits 35.276 mehr Betroffene als im vergangenen Jahr – die Betroffenen nach Neuem Recht werden jährlich steigen.

Anzahl der Empfänger von Hinterbliebenenrenten nach nach Altem oder Neuen Recht

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Empfänger nach Recht – Frauen und Männern GESAMT

Anzahl der Empfänger von Hinterbliebenenrenten nach nach Altem oder Neuen Recht und Geschlecht

Die Tabellen zeigen die Anzahl der Empfänger nach Recht sowie nach Geschlecht einzeln

Insgesamt zeigt sich auch in diesen Zahlen wieder, dass deutlich mehr Frauen betroffen sind als Männer. Vom Neuen Recht sind gut 80 % Frauen betroffen und 20 % Männer.

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Auszahlbeträge der Witwen- und Witwerrente (31.12.2023)

Der durchschnittliche Auszahlbetrag der Witwen- bzw. Witwerrente ohne Nullrenten zum Stichtag 31.12.2023 in Gesamtdeutschland lag zum Stichtag 31.12.2023 nur bei 712,49 € (brutto).

Würden die sog. Nullrenten in diese Statistik einfließen, wäre der durchschnittliche Auszahlbetrag deutlich geriner – immerhin gibt es insgesamt 567.723 Nullrentner. Eine Nullrente bedeutet, dass der Anspruch auf eine Rente generell vorhanden ist, aber das (hohe) Einkommen die (vermeintlich niedrige) Witwen- oder Witwerrente auf 0 € Auszahlungsbetrag kürzt – es kommt also nicht zu einer Auszahlung.

Vermutlich ist die Anzahl der Nullrentnern bei Männern aufgrund der tendenziell niedrigeren Witwerrente und des tendenziell höheren Einkommens deutlich höher als bei Frauen

Auszahlbeträge von Hinterbliebenenrenten alle

Die Tabelle zeigt die Empfänger von HR OHNE der sog. Nullrenten

Aus der Tabelle wird auch deutlich, dass jüngere Empfänger von Hinterbliebenenrenten aufgrund der geringen Einzahlungszeit des Partners und der erweiterten Einkommensanrechnung durch das sog. „Neue Recht“ deutlich geringere Auszahlbeträge beziehen als ältere Empfänger – und zwar in beiden Spalten, also unabhängig davon, ob eigenes Einkommen zusätzlich zur Kürzung der Hinterbliebenenrenten führt oder nicht.

Allgemein wird die Höhe der Hinterbliebenenversorgung allerdings völlig überschätzt, das gilt vor allem für junge – noch im Erwerbsleben stehende – Betroffene. So liegen ausnahmslos alle Auszahlbeträge von Witwen unter 69 Jahren unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 712,49 €!

Thema Nullrenten – Geschlechterspezifische Unterschiede?

Anzahl Empfänger von Hinterbliebenenrenten alle

Die Tabelle zeigt die Anzahl Empfänger von HR und zwar auch die Anzahl der sog. Nullrenten

In allen Altersklassen beziehen 433.602 Männer Nullrenten und 134.121 Frauen. In der Summe sind das 567.723 Personen oder 9,88 Prozent aller Hinterbliebenenrenten. 

Während Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter gesamt 128.953 Mal eine Nullrente beziehen und damit bei 11,30 Prozent des gesamtdeutschen Anteils liegen, wird der Unterschied geschlechtsspezifisch sehr viel deutlicher:

Bei Männern gibt es in der Summe 217.495 Personen im erwerbsfähigen Alter. Davon beziehen 64.651 Personen eine Nullrente, also 29,73 Prozent der männlichen Bezieher im erwerbsfähigen Alter.

Bei Frauen gibt es in der Summe 923.970 Personen im erwerbsfähigen Alter. Davon beziehen fast dieselbe Anzahl wie bei Männern, also nur 64.302 Personen, eine Nullrente. In Prozent ausgedrückt bekommen nur 6,96 Prozent der bezugsfähigen Frauen im erwerbsfähigen Alter eine Nullrente. 

Woran liegt das? Teilzeitfalle? Ja. Auch. Vielleicht. Ungerechtigkeitsgefühl? Ja, sicher. Wirtschaftlichkeit von Mehr-Arbeit? Auf alle Fälle. Frauen müssen üblicherweise Care-Arbeit und Erwerbsarbeit in Einklang bringen.

Für die Nullrenten gilt aber vor allem, dass Männer aufgrund der Erwerbsbiographien der Frauen eine deutlich geringere Witwerrente beziehen und für gewöhnlich aufgrund der männlich dominierten Erwerbsarbeit in der Regel mit einem deutlich höheren Einkommen leben, welches die geringe Witwerrente dann schnell auf 0 € Auszahlbetrag kürzt. Deswegen kommen Nullrenten bei Witwern deutlich häufiger vor.

Rentenhöhen der Erziehungsrente (31.12.2023)

Auszahlbeträge Erziehungsrente nach Alter

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Empfänger und die jeweilige Höhe von Erziehungsrenten

Die Auszahlbeträge der Erziehungsrenten lagen im durchschnitt bei 1.069,36 € und damit 54,01 € höher als im vergangenen Rentenjahr. Auch hier sprechen wir über Bruttobeträge. 

Die Erziehungsrente kann wegen des höheren Auszahlbetrags eine gute Alternative zur Witwen-/Witwerrente sein, denn sie beträgt 100% des Rentenanspruchs aus dem eigenen Rentenkonto, während die Witwenrente lediglich 55% bzw. 60% des Anspruchs aus dem Rentenkonto des Verstorbenen beträgt. Um zur Erziehungsrente zu gelangen, muss man entweder bereits geschieden sein oder als Witwe/als Witwer nach dem Tod des Partners einseitig die rententechnische Scheidung – also das Rentensplitting – durchführen lassen.

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Alle Tabellen zum kostenlosen Download

Wie oben versprochen, könnt ihr Euch hier alle Tabellen kostenlos downloaden und damit Eure eigenen Schlüsse aus den Zahlen ziehen. Viel Spaß dabei!

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