Die gesammelten Rentenpunkte
Das ist definitiv einer der Hauptunterschiede: die Höhe der HinterbliebenenRenten bemisst sich anhand der bisher gesammelten Rentenpunkte – und nicht wie zu zahlender Unterhalt am derzeitigen Einkommen. Das macht vor allem bei jungen Betroffenen – also noch im Erwerbsleben stehenden Menschen – in der Regel einen gewaltigen Unterschied aus. Verstirbt ein Partner noch während der Erwerbsphase kann er/sie zwar ein hohes Einkommen gehabt haben, muss aber noch nicht unbedingt entsprechend viele Rentenpunkte gesammelt haben. Übrigens wirkt sich hier ein (langes) Studium negativ aus, weil während dieser Zeit anders als bei betrieblichen Ausbildungsgängen weder Rentenanwartschaftszeiten noch Rentenpunkte gesammelt werden.
Ein Beispiel – unsere Zahlen
Mein (studierter) Ehemann hat zu Lebzeiten den drei großen Kindern aus erster Ehe einen Kindesunterhalt von 450€ monatlich gezahlt. Dieser Unterhalt ist für Kind und Mama steuerfrei, also netto und musste auch während Krankheitsphasen und Phasen der Arbeitslosigkeit (u.a. aufgrund von Krankheit) in voller Höhe gezahlt werden.
Mit dem Tod meines Mannes mit nur 48 Jahren bekommen nun alle 5 Kinder Halbwaisenrente. Diese lag zum Todeszeitpunkt 01/2017 nur bei 217€ – also nicht einmal die Hälfte des bisher gezahlten Kindesunterhalts! Mein Mann hatte zwar abgesehen von oben erwähnten krankheitsbedingten Einkommensausfällen zeitlebens ein hohes (Manager-)Einkommen, aber er hatte eben studiert (s.o.) und durch die Scheidung bereits etwa 6 Rentenpunkte an seine erste Frau abgeben müssen (Zugewinnausgleich). Außerdem war er in den letzten Jahren unserer Ehe als geschäftsführender Gesellschafter selbständig tätig und zahlte leider nicht freiwillig in die DRV ein. Alle diese Faktoren mindern den Rentenanspruch für Witwen und Waisen bzw. erhöhen diesen nicht.
Außerdem sind Renten generell steuerpflichtig, sie werden also brutto ausgezahlt. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Jahr des Beginns der Rente ab. Bei uns gilt das Jahr 2017, demnach beträgt der zu versteuernde Anteil der Halbwaisenrente 74%. Demnach sind von der Halbwaisenrente meiner Kinder 160,58€ theoretisch zu versteuerndes Einkommen des Kindes. Theoretisch deswegen, weil das Kind damit in der Regel unter dem jährlichen Steuerfreibetrag bleibt – aber wenn das Kind eine bezahlte Ausbildung macht, sieht das schnell anders aus: dann muss die HWR ggf. versteuert werden. In meinen Augen liegt hier eine Ungleichbehandlung und eine Ungerechtigkeit im Vergleich zu Kindesunterhalt-bekommenden Kindern vor.
Übrigens sind alle Rentenerhöhungen und alle Renten mit dem Beginn ab 2040 zu 100% zu versteuerndes Einkommen.
Mein heute über 12-jähriges Kind kann die HWR mit Unterhaltsvorschuss aufstocken, da diese zusammen mit dem Kindergeld trotz Kindergelderhöhung und Rentenerhöhungen den gesetzlich verankerten Mindestunterhalt für Kinder nicht erreicht. UVS gibt es heute zwar auch für über 12-jährige, aber eben nur bis zum 18. Geburtstag – Kindesunterhalt wird in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung gezahlt (wenn er denn gezahlt wird).
Wenn der Tod dazwischenkommt
Von der Patchwork-Mama zur alleinerziehenden Witwe mit zwei Kindern
Mit Empfehlung von Bestseller-Autorin Hera Lind.
Gefördert durch die Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.
Das Buch ist mehr als meine ganz persönliche Geschichte: es enthält sehr viele nützliche Tipps und Informationen zu einem Erbe (in Patchwork-Situationen), Vorsorgevollmacht, Testament und natürlich zu meinen Herzensthemen Hinterbliebenenrenten Witwenrente, Erziehungsrente und Halbwaisenrenten. 😊❤️.
Weiterführende Links
Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.
Bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuss? Du hast noch nie ausgerechnet, ob Dein Kinder unterhaltsvorschussberechtigt ist? Dann schnell im Downloadbereich die Excel-Datei ausfüllen – und falls ihr berechtigt seid, sofort beantragen!
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte: