Sterbegeldversicherung: Alleinerziehende sollten diese Falle bei der privaten Vorsorge kennen!

In Versicherungsverträgen für die private (Alters-)Vorsorge klingt das „Sterbegeld“ reichhaltig und es soll eine gute Absicherung im Todesfall implizieren. Warum das für Alleinerziehende nicht zwingend gilt und warum das auch für die Kinder Alleinerziehenden von erheblichem Nachteil sein kann, liest Du in diesem Beitrag

Berufliche Altersvorsroge (BAV) oder Sterbegeldversicherung? Bei welchen Versicherungen gibt es Sterbegeld?

Sterbegeld gibt es heutzutage in der Regel in verschiedenen Rentenversicherungen und dafür muss nicht extra eine gesonderte Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Vor dem 01.01.2004 gab es ein Sterbegeld sogar aus der gesetzlichen Krankenversicherung, aber das wurde vom Gesetzgeber damals ersatzlos gestrichen. An seiner Stelle werden heute extra private Sterbegeldversicherungen angeboten und die kann man sich sparen, wenn man eine private Altersvorsorge hat, denn hier ist das Sterbegeld meistens „inklusive“. 

Was ist das Sterbegeld und wozu dient es?

In Deutschland gibt es eine Beerdigungspflicht und auch eine Friedhofspflicht. Wenn ein Angehöriger stirbt, kann die Beerdigung mitunter ganz schön ins Geld gehen und das Sterbegeld einer Sterbegeldversicherung oder einer privaten Rentenversicherung soll die Kosten einer Bestattung abdecken.

Dabei beläuft sich die Summe des Sterbegeldes in der Regel auf die Auszahlung von 8.000€ – eine Beerdigung kann allerdings deutlich teurer werden. 

Sterbegeldversicherung und BAV: wer sind sogenannte „versorgungsberechtigte Hinterbliebene“?

In meiner eigenen BAV steht folgendes: „Sofern der gewählte Tarif im Todesfall eine Leistung oder eine Hinterbliebenenrente vorsieht, wir die Versicherungsleistung in nachstehender Rangfolge gezahlt:“

  • Ehegatte
  • in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
  • minderjährige versorgungsberechtigte Kinder

„sind keine der vorstehenden versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld (…) ausgezahlt.

Ein Kind ist im Allgemeinen dann nicht mehr „versorgungsberechtigt“, wenn es kein Kindergeldanspruch bzw. keinen Waisenrentenanspruch mehr hat. Einen versorgungsberechtigten Ehegatten haben Alleinerziehende in der Regel nicht. 

 

Der Haken für Alleinerziehende bei der Sterbegeldversicherung und privaten Altersvorsogen: 

Eine betriebliche Altersvorsorge (BAV), Riester-Rente und andere privaten Rentenversicherungen „verdienen“ daran, wenn Alleinerziehende viel eingezahlt haben aber dummerweise dann sterben, wenn ihre Kinder nicht mehr minderjährig und versorgungsberechtigt sind, man selbst aber vor dem eigenen Renteneintritt stirbt.

In meinem Fall sind das meine Lebensjahre von ca. 53 bis 67 Jahre, je nach dem, wie lange die Ausbildung meiner Kinder dauert.

Wenn ich z.B. mit 60 Jahren sterbe ohne, dass ich bis dahin wieder neu geheiratet habe, und ich habe als fleißiger Sparer sagen wir 20.000€ in eine private Rentenversicherung gezahlt, wird meinen Kindern weder eine Rente, noch das eingezahlte Kapital oder geschweige denn das eingezahlte Kapital plus Zinsen ausgezahlt, sondern lediglich ein Sterbegeld von 8.000€!

Ehepartner trifft dies nicht, denn die oben genannten drei Personengruppen bekommen je nach Versicherungsart / -gesellschaft entweder das eingezahlte Kapital oder zb. eine HinterbliebenenRente.

Sterbegeld: Alleinerziehende sollten diese Falle bei der privaten Vorsorge kennen!

Das sind die Auszahlvarianten meiner eigenen betrieblichen Altersvorsorge (BAV) als Beispiel. Ich zahle dort nicht mehr ein, daher sind die Beträge seit Jahren dieselben. 

Apell an alle Alleinerziehenden  – Überprüfung der Sterbegeldversicherung!

Überprüft Eure Versicherungen und die Einzahlungen in diese. Private Vorsorge ist wichtig, keine Frage, aber wenn sie nicht an Eure Kinder ausgezahlt wird, nutzt das Sparen niemandem! 

In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

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2 Kommentare

  1. Die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung kann eine enorme Erleichterung für die Hinterbliebenen sein. Sie deckt die Kosten für die Bestattung und entlastet so die Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Zeit. Wichtig ist es, sich vor dem Abschluss gut zu informieren und verschiedene Anbieter zu vergleichen. Denn obwohl der Grundgedanke derselbe ist, können die Konditionen stark variieren. So kann man sicherstellen, dass man eine Versicherung findet, die den eigenen Bedürfnissen und denen der Angehörigen gerecht wird.

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  2. Ich möchte meine Bestattungsvorsorge treffen. Gut zu lesen, dass eine Sterbegeldversicherung sehr sinnvoll sind. Die werde ich meinen Töchtern zeigen.

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