Die Steuerpflicht – sind Renten Steuerfrei?

Früher waren alle Renten steuerfrei, aber seit dem 01.01.2005 muss jede Rente in Deutschland versteuert werden. Dabei ist das Jahr des Beginns der Rente ausschlaggebend. Jedes Jahr wird der anteilig zu versteuernde Satz angehoben, seit 2006 jährlich um 2 %, seit 2020 jährlich um 1 %. Für eine Übersicht, welchen Anteil Deiner Rente Du versteuern musst, ist unten die Tabelle aufgeführt. Alle ab 2040 beginnenden Renten sowie jegliche Rentenerhöhungen müssen zu 100 % versteuert werden, das bedeutet, es ist 0 % steuerfrei.

Mit dem Empfang von HinterbliebenenRente sowie der Generierung eigenen Einkommens, ist man in der Regel über dem jährlichen steuerlichen Freibetrag und demnach der Steuerpflicht und der Steuererklärungspflicht unterlegen.

Die steuerlichen Regelungen sind mehr oder weniger abgekoppelt von der Einkommensanrechnung. Was die Einkommensgrenze genau ist, kannst Du hier nachlesen.

Wichtig: Wenn die Seite keine Tabelle anzeigt, bitte die Seite nochmal aktualisieren.

Übersicht Besteuerung der Rente

Wenn der Tod dazwischenkommt

Von der Patchwork-Mama zur alleinerziehenden Witwe mit zwei Kindern

Mit Empfehlung von Bestseller-Autorin Hera Lind.

Gefördert durch die Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.

Das Buch ist mehr als meine ganz persönliche Geschichte: es enthält sehr viele nützliche Tipps und Informationen zu einem Erbe (in Patchwork-Situationen), Vorsorgevollmacht, Testament und natürlich zu meinen Herzensthemen Hinterbliebenenrenten Witwenrente, Erziehungsrente und Halbwaisenrenten. 😊❤️.

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Die Forderungen

Petition Nr. 138747 – eingereicht am 09.11.2022 (offen)

Wir fordern den Deutschen Bundestag hiermit auf, die HinterbliebenenRenten vollständig steuerfrei zu gestalten.

Die HinterbliebenenRenten sind per Definition eine sogenannte Unterhaltsersatzleistung. Unterhalt von geschiedenen Ex-Partnern ist jedoch im Vergleich dazu nicht steuerpflichtig. Wenn die HinterbliebenenRente eine Unterhaltsersatzfunktion hat, müsste sie folglich ebenfalls nicht steuerpflichtig sein. Auch (Halb-)Waisen müssen ihre (Halb-)Waisenrente ab dem 18 Lebensjahr versteuern, wenn diese zusammen zb. mit der Ausbildungsvergütung über den jährlichen Steuerfreibetrag kommt. 

Der Vergleich mit Kindesunterhalt hinkt!

 Unterhaltspflichtige Kinder von Geschiedenen Eheleuten bleibt der Unterhalt während der Ausbildung jedoch vollständig zum Lebensunterhalt. Die Definition der HinterbliebenenRenten als Unterhaltsersatzfunktion ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Anrechnung von Einkommen. Hier widerspricht sich das Gesetz, denn während die Unterhaltsfunktion HinterbliebenenRente einerseits wie beim Unterhalt von Geschiedenen Eheleuten durch eigenes Einkommen gekürzt werden kann, folgt sie andererseits bei der Versteuerung nicht denselben Grundsätzen.

Der Auszahlbetrag vor allem bei jung Hinterbliebenen, deren Partner bis zum Tod noch mitten im Erwerbsleben stand, reicht oftmals längst nicht aus, um das bisher gemeinsam geführte Leben zusammen mit dem eigenen Einkommen ausreichend weiterhin zu unterhalten. Zusätzlich wird nach neuem Recht quasi jedes legal erworbene Einkommen angerechnet und kürzt die HinterbliebenenRente abermals. Vor allem junge Hinterbliebene – vor allem Betroffene nach neuem Recht – müssen hier besser unterstützt werden. 

 

Petition Nr. 146929 – eingereicht am 01.03.2023 (offen)

Der Bundestag möge die HinterbliebenenRenten von der Besteuerung befreien.

Die HinterbliebenenRenten sind laut Gesetzgeber eine Unterhaltsersatzleistung, welches diese durch eigen erwirtschaftetes Einkommen kürzbar macht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anrechnungspraxis weitgehend bestätigt und damit den Unterhaltscharakter dieser Rentenform durchweg bestätigt. Es wird in diesem Zusammenhang ebenfalls immer darauf hingewiesen, dass die HinterbliebenenRenten nicht aus eigenen Beiträgen erwirtschaftet werden. Offen ist jedoch, warum eine Unterhaltsersatzleistung dann nicht durchgehend wie Unterhalt behandelt wird. Unterhalt ist, vor allem Kindesunterhalt, aus bereits versteuertem Einkommen zu bezahlen und deswegen für den Unterhaltsempfangenen in der Regel steuerfrei. HinterbliebenenRenten entstehen als Teil eines besonders prägnanten Ausdrucks des Sozialstaatsprinzip aus einer Versicherungsleistung, sind jedoch für den Empfangenen noch zu versteuern.

Besteuerung von (Halb-)Waisen ist ungerecht!

Dies ist vor allem im Zuge von Waisenrenten ungleich, wenn Waisen zb. durch die Ausbildungsvergütung zusammen mit der Waisenrente Einkommen über den Steuerfreibetrag generieren. Kindesunterhalt ist immer steuerfrei. Damit ist das nicht Verwaiste Kind dem Verwaisten Kind besser gestellt. Sind HinterbliebenenRenten als eine Unterhaltsersatzleistung zu betrachten, müssten sie folglich für den verbleibenden Ehegatten sowie für Waisen steuerfrei ausgezahlt werden. Sind HinterbliebenenRenten jedoch wie eine Rente zu betrachten, dürften sie keiner Einkommensanrechnung unterliegen.

Es müssten dann vielmehr folgerichtig dieselben Begründungen zur Abschaffung derEinkommensgrenzen wie bei den der vorgezogenen Altersrenten gelten.

Dies gilt vor allem im Zusammenhang mit der Erziehungsrente, da diese durchaus auf eigenen Anwartschaften und damit aus eigenen erwirtschafteten Leistungen resultiert, im Gegensatz zu allen anderen HinterbliebenenRenten.