Die Steuerpflicht – sind Renten Steuerfrei?

Versteuerung von Renten

Früher waren alle Renten steuerfrei, aber seit dem 01.01.2005 muss jede Rente in Deutschland versteuert werden. Dabei ist das Jahr des Beginns der Rente ausschlaggebend, allerdings wird der anteilig zu versteuernde Satz jedes Jahr angehoben, seit 2006 jährlich um 2 %, seit 2020 jährlich um 1 % und seit 2023 jährlich nur noch um 0,5 %.

2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Das bedeutet: Alles das, was für die Altersvorsorge aufgewendet wird, wird zunehmend steuerfrei, dafür werden aber später unsere Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren (von 2005 bis 2058). Für eine Übersicht, welchen Anteil Deiner Rente Du versteuern musst, ist unten die Tabelle aufgeführt. Alle ab 2040 beginnenden Renten sowie jegliche Rentenerhöhungen müssen zu 100 % versteuert werden, das bedeutet, es ist 0 % steuerfrei.

Steuerfrei bis zum Grundfreibetrag

Mit dem Empfang einer Hinterbliebenenrente sowie der Generierung eigenen Einkommens, ist man in der Regel über dem jährlichen steuerlichen Grundfreibetrag und unterliegt demnach der Steuerpflicht und der Steuererklärungspflicht.

Die steuerlichen Regelungen sind mehr oder weniger abgekoppelt von der Einkommensanrechnung. Was die Einkommensgrenze genau ist, kannst Du hier nachlesen.

Doppelte Besteuerung?

Aber keine Sorge, Du zahlst jetzt nicht doppelte Steuern, sondern die gesetzlichen Renten wurden schon vor 2005 besteuert. Mit der sogenannten „vorgelagerten Besteuerung“ wurde die Steuer von den Beiträgen erhoben beziehungsweise die Beiträge wurden aus versteuertem Einkommen geleistet. Liegt also umgekehrt in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vor, spricht man von „nachgelagerter Besteuerung“. Für die geförderte Altersvorsorge werden die Beiträge zwar prinzipiell aus steuerpflichtigem Einkommen geleistet, aber im Endeffekt sind sie über den Sonderausgabenabzug dann wieder steuerfrei.

Jahr des Rentenbeginns

Steuerpflichtiger Rentenanteil

in Prozent

Prozentsatz zur Ermittlung des lebenslangen persönlichen Rentenfreibetrages

Bis 2005

50

50

2006

52

48

2007

54

46

2008

56

44

2009

58

42

2010

60

40

2011

62

38

2012

64

36

2013

66

34

2014

68

32

2015

70

30

2016

72

28

2017

74

26

2018

76

24

2019

78

22

2020

80

20

2021

81

19

2022

82

18

2023

82,5

17,5

2024

83

17

2025

83,5

16,5

2026

84

16

2027

84,5

15,5

2028

85

15

2029

85,5

14,5

2030

86

14

2031

86,5

13,5

2032

87

13

2033

87,5

12,5

2034

88

12

2035

88,5

11,5

2036

89

11

2037

89,5

10,5

2038

90

10

2039

90,5

9,5

2040

91

9

2041

91,5

8,5

2042

92

8

2043

92,5

7,5

2044

93

7

2045

93,5

6,5

2046

94

6

2047

94,5

5,5

2048

95

5

2049

95,5

4,5

2050

96

4

2051

96,5

3,5

2052

97

3

2053

97,5

2,5

2054

98

2

2055

98,5

1,5

2056

99

1

2057

99,5

0,5

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