Witwenrente

Die Witwenrente ist eine Rente wegen Todes.

Es gibt die große Witwenrente und die kleine Witwenrente, außerdem muss nach sogenanntem Neuen Recht und Altem Recht unterschieden werden.

Wenn Renten wegen Todes mit eigenen Einkommen zusammentreffen und das Einkommen die derzeitige Hinzuverdienstgrenze überschreitet, kann die HinterbliebenenRente gekürzt ausgezahlt werden – auch bis zu einer sogenannten Nullrente. Eine Nullrente ist dann erreicht, wenn die Kürzung aufgrund eigenen Einkommens die Rente für das lautende Rentenjahr auf 0€ kürzen. Das passiert leider schneller als gedacht: Am Stichtag 31.12.2021 gab es 132.506 sogenannte Nullrenten bei den Witwen-/&Witwerrenten.