Zusammentreffen Renten wegen Todes mit eigenem Einkommen.
Wenn Renten wegen Todes mit eigenen Einkommen zusammentreffen und das Einkommen die derzeitige Hinzuverdienstgrenze überschreitet, kann die HinterbliebenenRente gekürzt ausgezahlt werden – auch bis zu einer sogenannten Nullrente. Eine Nullrente ist dann erreicht, wenn die Kürzung aufgrund eigenen Einkommens die Rente für das lautende Rentenjahr auf 0€ kürzen. Das passiert leider schneller als gedacht: Am Stichtag 31.12.2021 gab es 132.506 sogenannte Nullrenten bei den Witwen-/&Witwerrenten.