Trick: Wie Du die Anrechnung bei der Witwenrente mindern kannst
Es ist faszinierend: es geht doch und zwar ganz legal. Man kann die Kürzung der Hinterbliebenenrente mindern – mit einem kleinen Trick. Dieser Trick ist mir anonym zugespielt worden und ist genauso leicht wie wirkungsvoll. Die Anrechnung auf diese Weise zu mindern, wurde erfolgreich getestet und schreit geradezu nach Nachahmung. Wer es ausprobieren möchte, kann wirkungsvoll die Kürzung ihrer Witwenrente oder seiner Witwerrente oder der Erziehungsrente mindern ohne auf Einkommen zu verzichten! Also unbedingt diesen Beitrag lesen!
Anrechnung von Einkommen
Bei der Anrechnung von Einkommen bei der Hinterbliebenenrente gibt es – vor allem nach dem sogenannten Neuen Recht – kaum eine legale Möglichkeit, das eigene Netto-Haushaltseinkommen nachhaltig und auf legale Art und Weise zu erhöhen – ohne auf der anderen Seite gleich (weitere) Kürzungen der Hinterbliebenenrente zu fürchten.
Was das Neue Recht ist und welche Einkommen bei Neuem und Altem Recht angerechnet werden, erfährst Du HIER.
Wenn Du mit Deinem Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit bereits über dem Freibetrag liegst, kannst Du nun also doch einen kleinen Trick anwenden. Unser(e) anonyme Tippgeber(in) erklärt, wie es geht!
Überprüfe Deinen letzten Witwenrentenbescheid oder Erziehungsrentenbescheid!
In dem Witwenrentenbescheid ist in den Punkten der Berechnung, der Vergleich vom Vorjahreseinkommen und dem laufenden Einkommen beschrieben.
Sofern das laufende Einkommen 10% geringer ist, als das Vorjahreseinkommen wird dieses berücksichtigt.
Die magischen 10 Prozent
Angenommen man würde jetzt sein Arbeitsentgelt so ausrechnen, dass es in einem Monat 10 Prozent geringer ist, als das Vorjahreseinkommen dann würde dieses berücksichtigt werden.
Auf den Zeitpunkt kommt es an!
Im Idealfall sollte das geminderte Einkommen natürlich zum 01.07. des Jahres gemindert nachweisbar sein, um dessen Einkommensanrechnung es geht, also zum Beispiel die Abrechnung Juli 2024 für das Rentenjahr 01.07.2024 – 30.06.2025. Faktisch verzichtet man dadurch im Monat Juli auf einen Teil seines Arbeitsentgeltes. Dadurch wird die Rente wegen Todes ab dem 01.07.24 auf das Arbeitsentgelt aus dem Monat Juli 2024 berechnet (was ja der geminderte Monat ist) und die Kürzungen für das Rentenjahr Juli 2024 bis Juni 2025 fallen entsprechend geringer aus. Theoretisch kann der „geminderte Monat“ auch ein anderer sein, solange die Änderung des Arbeitsentgeltes mindestens 10% beträgt.
Da die DRV den Juli als Referenz-Monat nimmt, erhöht somit faktisch für die kommenden 12 Monate die Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente.
Wie hoch (oder tief?!) darf mein Einkommen denn sein?
Wie hoch (oder tief) Dein Einkommen in dem entsprechenendm Monat sein darf, kannst Du der Excel-Datei unter dem Menüpunkt Downloads entnehmen. Bitte vergiss nicht, eventuell schon besprochene oder auch bereits beschlossene Rentenerhöhungen für das kommenden Rentenjahr einzukalkulieren, auch wenn der Download der Liste eigentlich immer aktuelle sein sollte.
Rückkehr zum eigentlichen Arbeitsentgelt
Im nächsten Monat kann man natürlich zu seinem vorherigen Arbeitsentgelt zurückkehren. Der Arbeitgeber muss dazu bereit sein, den Arbeitsvertrag kurzfristig zu ändern. Zu beachten ist auch, dass die Steuerlast durch die erhöhte Hinterbliebenenrente gegebenenfalls steigen könnte. Unterm Strich kann es sich aber trotzdem lohnen.
Schaut also in eure Bescheide und rechnet fleißig, vielleicht habt ihr auch bald mehr Rente im Portemonnaie.
Viel Erfolg wünscht unsere(r) anonyme(r) Tippgeber(in) – und ich natürlich auch.!
Wenn der Tod dazwischenkommt
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*gefördert durch: Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:
Weiterführende Links
Du möchtest endlich wissen, was das Ehegattensplitting ist?
Mehr über die Rentenarten gibt es hier.
Infos über die Einkommensanrechnung gibt es hier
Wusstest Du, dass auch die HinterbliebenenRenten steuerpflichtig sind?
Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.