Nichts ist gleich: Ein Vergleich von Unterhalt mit Unterhaltsersatzleistungen
Der Petitionsausschuss beteuert immer wieder, dass „bei einer Unterhaltsersatzleistung – wie der Hinterbliebenenrente – grundsätzlich nichts anderes gelten [kann] als im Unterhaltsrecht.“ (Quelle: Anlage 3 zum Protokoll Nr. 19/69. Noch Pet 3-19-11-8242-012011). Aber wie sieht das in der Realität aus? Ist Trennungs- und Ehegattenunterhalt wirklich gleich wie die Witwenrente oder die Witwerrente? Und wie ist das beim Kindesunterhalt und der Halbwaisenrente? Wird der Unterhalt wirklich (gleichwertig) ersetzt?
Ich habe den Vergleich gemacht und eins ist klar: Nichts ist gleich!
Totschlagargument: Die Witwenrente / Witwerrente hat Unterhaltsersatzfunktion für den Unterhalt, der während einer Ehe theoretisch gezahlt würde. Deswegen wurde die Anrechnung verfassungsrechtlich bestätigt.
Unterhalt und Unterhaltsersatz – was ist was? Die Argumentation mit der Unterhaltsersatzfunktion ist grober Unfug. Weder Kindesunterhalt oder Ehegatten- oder Trennungsunterhalt wird „ersetzt“ und schon gar nicht gleichwertig! Was sind die Hauptunterschiede?
- Trennungs- und Ehegattenunterhalt wird aus dem vorhandenen Einkommen gerechnet, die Witwenrente und die Witwerrente aus den bisherigen Einzahlungen in die Rentenkasse. Deswegen sind die Renten vor allem bei jungen Betroffenen deutlich geringer, als der entsprechende Unterhalt.
- Trennungs- und Ehegattenunterhalt ist bis auf eine seltene Ausnahme nicht zu versteuern, die Witwenrente und die Witwerrente ist mindestens anteilig zu versteuern. Jede Rentenerhöhung und jede Rente ab 2040 ist zu 100 % zu versteuern.
- Selbst Halbwaisenrenten zählen als Einkommen und sind deswegen zu versteuern! Das ist dann der Fall, wenn Halbwaisen eine Ausbildungsvergütung bekommen und mit ihren Einkünften über den jährlichen Steuerfreibetrag kommen.
- Während einer Ehe führen Mehreinkünfte durch Gehaltserhöhungen, Arbeitsstellenwechsel oder Tätigkeitswechsel zu einem Mehr an Nettohaushaltseinkommens für die gesamte Familie. Ein zusätzlicher Urlaub, das eigene Haus, ein tolles Auto – Wünsche können realisiert werden.
- Mehreinnahmen nach einer Trennung führen auf der Unterhaltszahlenden Seite zu einer höheren Unterhaltszahlung für alle Unterhaltsformen. Auf der Seite des Unterhaltsempfangenden führen eigene Mehreinnahmen lediglich zu einer Verringerung des Trennungs- oder Ehegattenunterhalts, nicht aber zu einer Verringerung Kindesunterhalts.
- Nach dem Tod eines Ehepartners kann es auf der Seite des Unterhaltszahlenden (also des Toten) außer den mickrigen Rentenerhöhungen keine Erhöhungen mehr geben. Das Nettohaushaltseinkommen nach dem Tod kann lediglich durch das eigene Einkommen positiv beeinflusst werden, wird aber durch Kürzungen durch die Rentenkasse streng sanktioniert und limitiert. Diese Struktur ist äußert nachteilig für betroffene Witwen und Witwer und deren Kinder.
Ein Zahlenvergleich aus dem echten Leben: die Witwenrente als Unterhalt!
Um es sehr deutlich in Zahlen auszudrücken, was dieser bescheuerte und mehr als falsche Vergleich bedeutet:
Mein Mann hat zum Todeszeitpunkt (2017) mit seinen 48 Jahren ein sechsstelliges Jahresgehalt erwirtschaftet. Die anfängliche Witwenrente lag aus verschiedenen Gründen (zwei Studien, vorangegangene Scheidung, zeitweise Selbständigkeit) jedoch nur bei 577,65€ – brutto wohlgemerkt. Das ist also ein „Ersatz“ von 6.931,80 € brutto im Jahr als Unterhalt für mehr als 100.000€ Familieneinkommen. Da sind wir von „Lebensstandard halten“ ganz weit entfernt, Tropfen auf den heißen Stein trifft es wohl eher. Mehr-Arbeit mit einem 4- und einem 6-Jährigen mit bescheidenen Betreuungsmöglichkeiten war schon organisatorisch völlig ausgeschlossen. Auch aus wirtschaftlichen Gründen macht Mehr-Arbeit aufgrund der Anrechnungen und Kürzungen der Witwenrente bzw. Erziehungsrente keinen Sinn.
Unser Leben hat durch den ungeschickten Tod meines Mannes während der Lebenserwerbsmitte eine dramatische Wendung genommen. Auch heute, mit einem 12- und einem 13-Jährigen, ist Mehr-Arbeit schon allein aus wirtschaftlichen Gründen völlig ausgeschlossen. Die Hinzuverdienstgrenze ist nicht nur ein Bürokratiemonster, sie ist auch erwerbsfeindlich und der systembedingte Weg in die Altersarmut für jung Betroffene!
Kindesunterhalt vs. Halbwaisenrente – gleich?
Mein Mann zahlte den drei großen Kindern aus erster Ehe zu Lebzeiten Unterhalt in Form von Kindesunterhalt von 450€ pro Kind. Hinzu kommt das volle Kindergeld, welches den großen Kindern zur Verfügung stand (bis 01/2017), also eine ganze Stange Geld.
Nach dem Tod stand allen fünf Kindern jedoch nur noch 217€ Halbwaisenrente zur Verfügung, also weniger als die Hälfte als „Unterhaltsersatz“. So viel zum Thema Ersatzfunktion.
Heute muss ich für beide Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen und bekomme damit noch immer die Hälfte des Kindergeldes weniger als ein Kindesunterhaltsempfangendes Kind, also 125 € pro Kind. Das sind 250€ weniger in unserer Haushaltskasse – netto – als bei vergleichbarem Kindesunterhalt! Nichts ist gleich wie im Unterhaltsrecht!
Unterhalt wird i.d.R. nicht versteuert, Unterhaltsersatzleistungen schon. Gleich?
Wenn bei einer Unterhaltsersatzfunktion nichts anderes gelten darf als im Unterhaltsrecht, dann darf weder die Witwenrente, Witwerrente noch die Erziehungsrente oder schon gar nicht die Halbwaisenrente zu versteuern sein.
Es gibt zudem keine Unterhaltsform, von der Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden müssen. Bei all den oben genannten Renten ist das jedoch sehr wohl der Fall.
Nichts ist gleich! Dieses Argument ist schäbig und falsch zugleich!
Berechnung von Einkommen vs. Lebensrealität
Auch der Abzug von 40 Prozent, den der Petitionsausschuss und viele Mitglieder des Bundestages (meist sind es Männer) so klug ausführen, ist nicht mehr zeitgemäß. Seit der Einführung der Hinzuverdienstgrenze 1986 ist nicht nur das Rentenniveau gesunken, es sind auch die Sozialabgaben und die Steuern angehoben worden. An der 40% Marke von sozialversicherungspflichten Brutto zum fiktiven Netto (oder der 14% bei Altersrente) wurde jedoch nie etwas geändert. So viel zur Dynamik (siehe auch unten).
Totschlagargument: für die abgeleitete Rente wurden keine eigenen Beiträge eingezahlt
Und nur der Vollständigkeit halber: die Erziehungsrente wird aus eigenen Rentenanwartschaften gezahlt. Sie ist damit keine abgeleitete Rente und unterliegt trotzdem denselben Anrechnungsmodalitäten. Finden Sie den Fehler?
Dynamischer Freibetrag – ein Witz im Vergleich mit den Lebenshaltungskosten!
Liegt hier ein feministisches Thema vor???
Zum dynamischen Freibetrag noch Folgendes: ja, dieser bewegt sich im Gleichklang mit den Rentenerhöhungen und der Rente, allerdings nicht im Gleichklang mit den Lebenshaltungskosten und der Inflation (siehe oben).
Der ursprüngliche Vergleichswert, der notwendige Selbstbehalt, liegt heute gut 500€ über unserem heutigen Freibetrag, da dieser, anders als unser Freibetrag, fast jährlich an den Lebenshaltungskosten angepasst wird.
Aus feministischer Sicht muss hier noch angemerkt werden, dass der notwendige Selbstbehalt überwiegend von unterhaltszahlenden Männern gebraucht wird, während die Witwenrente und der Freibetrag jedoch in fast 90% Frauen trifft. Liegt hier ein feministisches Thema vor?
Warum ändert sich nichts? Frauen sollen arbeiten, aber die Gesetze für Witwen (87 % sind Frauen) sind erwerbsfeindlich!
Natürlich ist das die aktuelle Rechtslage und natürlich steht eine Anhebung oder gar ein Wegfall der Hinzuverdienstgrenze wider besseren Wissens einiger Ihrer Kolleg*innen nicht im Koalitionsvertrag. Corona stand jedoch auch nicht im Koalitionsvertrag und es wurden Maßnahmen getroffen. Der Krieg in der Ukraine war ebenfalls ungeplant, nur um zwei Beispiele zu nennen. Der Fachkräftemangel überrennt uns und es wäre so leicht, vorhandene Arbeitskräfte mehr Anreize zu Mehr-Arbeit zu geben. Es gibt schließlich 1,2 Millionen Empfänger von Hinterbliebenenrenten im erwerbsfähigen Alter.
Saskia Esken rechnete aus, dass wenn 2,5 Millionen Teilzeitarbeitende Mütter je 1 Stunde mehr arbeiten könnten, wären 70.000 Vollzeitstellen besetzt.
Bitte rechnen Sie selbst hoch, wie viele Vollzeitstellen besetzt wären, wenn man 1,2 Millionen Empfängern von Hinterbliebenenrenten 10, 15 oder gar 20 Stunden Mehr-Arbeit wieder wirtschaftlich machen würde.
Denn: wir wollen gerne Arbeiten – aber niemand arbeitet gerne umsonst, auch Witwen nicht.
Wenn der Tod dazwischenkommt
Von der Patchwork-Mama zur alleinerziehenden Witwe mit zwei Kindern
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Mit Empfehlung von Bestseller-Autorin Hera Lind.
Gefördert durch die Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte: