Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss für Waisenkinder?

Du hast es vielleicht noch gar nicht gehört, aber Halbwaisenkinder können auch Unterhaltsvorschuss beantragen. Und ja, das geht und nein, der Unterhaltsvorschuss muss nie zurückgezahlt werden. Das sind die größten Mythen des Verwitwet-Seins, und keine Sorge, Du bist damit nicht allein. Es kommt leider immer wieder vor, dass Betroffene davon nichts wissen, allerdings tut das BMFSFJ auch alles dafür, dass das so bleibt.

Die durchschnittliche Halbwaisenrente (HWR) fällt oftmals nicht sehr hoch aus. Das liegt daran, dass die Halbwaisenrente nicht aus dem letzten Einkommen des Verstorbenen Elternteils berechnet wird, sondern aus den bisherigen Einzahlungen des Verstorbenen in die Rentenkasse. Und wenn der Verstorbene noch unterhaltspflichtige Kinder hat, ist sie oder er meist selbst noch recht jung und kann daher noch nicht jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Folge ist: die Halbwaisenrente liegt zusammen mit dem Kindergeld oft noch unter dem Mindestunterhalt in der Altersklasse.  

Unterhaltsvorschuss – Die unbekannte Unterstützung für Halbwaisen

Liegen Halwaisenrente und Kindergeld unter dem Mindestunterhalt der entsprechenden Altersklasse des Kindes, berechtigt das auch Halbwaisen dazu, Unterhaltsvorschuss (UVS) beim Jugendamt beantragen.

Du kannst Unterhaltsvorschuss also auf jeden Fall beantragen. Das gilt auch, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob der UVS genehmigt wird, weil Du nicht weißt, ob Du Anspruch hast (mehr als ablehnen kann das Jugendamt ihn nicht. Und das gilt vor alllem dann, wenn Dein(e) Partner(in) erst gerade gestoben ist und Du noch gar keinen Plan hast, wie viel Geld Dir und Deinem Kind oder Deinen Kindern zusteht. Dann nämlich bekommst Du erst Unterhaltsvorschuss und dieser wird dann rückwirkend mit der Halbwaisenrente verrechnet, sobald der Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird.

Unterhaltsvorschuss – Unterlassene Hilfeleistung für Waisenkinder vom BMFSFJ und der DRV

Du weißt also jetzt, dass Dein Kind möglicherweise Unterhaltsvorschuss bekommen kann und möchtest das nachlesen? Leider Fehlanzeige!

Leider steht nirgendwo, dass auch Waisenkinder Anspruch auf UVS haben, selbst auf dem Internetauftritt des BMFSFJ, siehe Auszug vom 01.01.2025.

Ich bin immer noch schockiert, denn unsere Apelle u.a. an die damalige Familienministerin Franziska Giffey waren zwar einsichtig, haben jedoch bis heute keine Änderungen gebracht. Auch schriftliche Hinweise an die Seite des BMFSFJ blieben reaktionslos und eben ohne Änderungen. Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft ich darauf aufmerksam gemacht habe.

Und auch auf den Bescheiden für Halbwaisenrenten, die ganz offensichtlich anspruchsberechtigt sind, weil die Halbwaisenrenten sehr gering ausfallen, weist die Deutsche Rentenversicherung nicht auf die Absicherung unserer Kinder hin.

Das ist in meinen Augen wirklich unterlassene Hilfeleistung, denn Betroffene gehen – anders als die „klassische Alleinerziehende“ nicht beim Jugendamt ein und aus. Betroffene haben in der Regel keinen Kontakt zum Jugendamt und hören – wenn überhaupt – nur zufällig vom Anspruch auf Unterhaltsvorschuss!

Wenn ihr Anspruch habt, rufe noch heute beim Jugendamt an, denn Unterhalsvorschuss gibt es nicht rückwirkend.

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Weiterführende Links

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Die beliebte Berechnungshilfe und den Unterhaltsvorschuss-Rechner findest Du unter Downloads