Was unterscheidet verwitwete Alleinerziehende
von anderen Alleinerziehenden?
Ein Vergleich
Ein Vorwort zum Vergleich
Ich habe weiter unten eine Übersicht als Vergleich erstellt, welche aus meiner Sicht die Hauptunterschiede zwischen der/dem „klassischen Alleinerziehenden“ und der/dem verwitweten Alleinerziehenden darstellen. Möglicherweise habe ich auch Punkte vergessen oder übersehen – dann schreibt mir bitte eine E-Mail, ich nehme das gerne auf.
Definition Alleinerziehende(r)
Ein Wort zur Definition: Die „klassische“ Alleinerziehende ist aus meiner Sichtweise die getrennte bzw. geschiedene Frau, die auch nach Trennung bzw. Scheidung hauptsächlich die Care-Arbeit übernimmt und entsprechend Trennungs-, und/oder Ehegattenunterhalt bzw. Kindesunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss bekommt. Ich weiß, dass es noch viele andere Formen gibt, Alleinerziehend zu sein. Da es in diesem Blog allerdings um die Lebensform der verwitweten Alleinerziehenden geht, sind der Einfachheit halber alle anderen Formen des Alleinerziehend-Sein zusammengefasst. Wenn sich hier inhaltliche Fehler eingeschlichen haben, schreibt mir bitte eine E-Mail.
Es geht um Sichtbarkeit
Grundsätzlich ist mir total wichtig, dass dieser Vergleich nicht dazu dient, die eine oder andere Situationen besser oder schlechter dazustellen als die andere – sie sind nur eben völlig anders. Es soll mit diesem Vergleich also keinesfalls um eine Bewertung gehen oder um ein „wir sind aber schlimmer dran als ihr“ oder ähnliches. Es geht um Tatsachen. Was unterscheiden die beiden Lebensformen? Warum ist es wichtig, ein Augenmerk auf Verwitwete zu stellen?
Denn eins ist klar: Ohne Sichtbarkeit keine Verbesserungen. Und das ist Sinn dieses Blogs. 🙂
Verwitwete Alleinerziehende |
Andere Alleinerziehende |
Bezug von HinterbliebenenRente (Witwen-, Witwerrente, Erziehungsrente) |
keine HinterbliebenenRente, ggf. Trennungs- oder Ehegattenunterhalt |
Einkommensgrenze oder Hinzuverdienstgrenze mit dem 26,4-fachen des Rentenwertes: Ab 01.07.2023 in Ost und West gleich hoch: 992,64€ zusätzlich 210,56€ pro Kind Achtung Falle: Wenn die Kinder aus dem Haus sind! |
keine Hinzuverdienstgrenze. Für Unterhaltszahlende gilt der notwendige Selbstbehalt von 1.370€ im Monat. |
Steuererklärungspflicht ab Jahr des Rentenempfangs |
Keine zwingende Steuererklärungspflicht |
Renten und (Halb-)Waisenrenten müssen versteuert werden (ab 2040 zu 100%) |
Unterhaltsempfang – egal welcher Art – unterliegt normalerweise nicht der Steuerpflicht (1 Ausnahme) |
Gefahr der Kürzung der Unterhaltsersatzleistung HinterbliebenenRente sogar bis auf 0€ – unabhängig von der Lebenssituation (Erwerbstätig, Rente, …) |
Geschiedene „profitiert“ über den Versorgungsausgleich mit nicht kürzbaren Rentenpunkten (erst) in der Altersrente (wenn es überhaupt etwas auszugleichen gibt). |
Diejenigen, die nicht verheiratet waren, haben weder Anspruch auf das eine, noch auf dass andere. |
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Keine Betreuungsaufteilung mehr, Care-Arbeit 27/4, inklusive Wochenenden und Ferien |
Ggf. steht andere Betreuungsperson zur Verfügung, am Wochenende und/oder in den Ferien |
Volle Corona-Gelder, sogar für Halbwaisen! |
Halbe Corona-Gelder |
Weiterführende Links
Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.
Bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuss? Du hast noch nie ausgerechnet, ob Dein Kinder unterhaltsvorschussberechtigt ist? Dann schnell im Downloadbereich die Excel-Datei ausfüllen – und falls ihr berechtigt seid, sofort beantragen!