Vorteile und Nachteile der Erziehungsrente gegenüber der Witwenrente auf einen Blick

Die Erziehungsrente ist im Laufe der Zeit eines meiner Lieblingsthemen geworden. Was ist die diese Rente wegen Todes überhaupt? Wer hat Anspruch und vor allem was sind die Vorteile der Erziehungsrente? Warum macht es in manchen Fällen Sinn, statt der Witwenrente die Erziehungsrente zu beantragen? Hier erfährst Du es! 

Was ist die Erziehungsrente überhaupt?

Die Erziehungsrente ist eine sogenannte Rente wegen Todes, aber nicht direkt eine Hinterbliebenenrente. Sie wird nämlich anders als die Hinterbliebenenrenten aus dem eigenen Rentenkonto gezahlt und nicht wie die Witwen-, Witwerrente und Halbwaisenrenten aus dem Konto des Verstorbenen. Die Erziehungsrente wurde ursprünglich für geschiedene Personen eingeführt und sollte den Wegfall von Trennungs- oder Ehegattenunterhalt ersetzen. Witwen oder Witwer erfüllen deswegen erst nach dem Rentensplitting die Anspruchsvoraussetzungen für die diese Rente wegen Todes.

Das Rentensplitting kann nach dem Tod des Ehepartners alleine beantragt und vollzogen werden kann.

Die Vorteile der Erziehungsrente aus meiner Sicht

  • Diese Rente wegen Todes beträgt 100% aus dem eigenen Rentenkonto (Witwenrente nur 60% bzw. 55% des Kontos des Verstorbenen). Als erster Anhaltspunkt kann der Wert aus dem letzten Rentenbescheid genommen werden, der bei „unter voller Erwerbsminderung“ aufgeführt ist.
  • Sie kann je nach Rentenkontostand (vor allem bei Männern mit üblicherweise besserer Erwerbsbiografie) deutlich höher sein.
  • Eine Wieder-Heirat nach Beendigung der Erziehungsrente ist problemlos möglich, da keine finanziellen Verluste aufgrund des Wegfalls der Witwen-/Witwerrente zu befürchten ist.
  • Solltest Du wieder heiraten wollen, hat das nicht nur die (deutlich bessere) Versteuerung in der Splittingtabelle zur Folge, sondern auch die Absicherung des neuen Partners bei eigenem Tod. Letzteres sollte nicht unterschätzt werden!
  • Auszahlungen zum Beispiel aus privaten Rentenversicherungen oder andere Auszahlungen, die sowohl einen steuerlichen Effekt haben als auch bei den Hinterbliebenenrenten angerechnet werden, können auf spätere Zeitpunkte im Lebenszyklus verschoben werden, in denen keine Hinterbliebenenrente mehr gezahlt wird und in denen diese Zahlungen folglich auch keine Kürzung der Hinterbliebenenrente mehr zum Effekt haben können.
  • Der Effekt aus der „Rentenfalle für jung Verwitwete“ entfällt (siehe unten).
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Die Nachteile der Erziehungsrente aus meiner Sicht

  • Die Erziehungsrente ist endlich und wird mit dem Monat das letzte Mal gezahlt, in dem das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.
  • Das kann auch ein Vorteil sein: Da es sich um eine Auszahlung aus dem eigenen Konto handelt und nicht aus dem Rentenkonto des Verstorbenen, kann es sich sogar um ein „neues“ Kind handeln, also ein Kind, welches nicht von dem Verstorbenen ist und welches zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht auf der Welt oder gezeugt war.
  • Der gleichzeitige Empfang von Erziehungsrente und Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.
  • Ein Zurück zur Witwenrente ist nicht möglich, denn man hat sich durch das Rentensplitting rententechnisch scheiden lassen und ist demnach keine Witwe/kein Witwer mehr.
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In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

Weiterführende Links

Du möchtest endlich wissen, was das Ehegattensplitting ist?

Mehr über die Rentenarten gibt es hier.

Infos über die Einkommensanrechnung gibt es hier

Wusstest Du, dass auch die HinterbliebenenRenten steuerpflichtig sind?

Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.

 

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