Welche Nachteile hat die Erziehungsrente?

Wenn Du als Witwe oder auch als geschiedene Frau (oder Mann) das Glück hattest, überhaupt von der Möglichkeit der Erziehungsrente zu erfahren, stehst Du vor einer großen Entscheidung: Witwenrente (bzw. Witwerrente) oder doch lieber Rentensplitting und Erziehungsrente? Ist die Erziehungsrente eine gute Entscheidung und wann solltest Du lieber bei der Witwenrente bleiben, denn die Erziehungsrente birgt einige Nachteile. Hier ein Überblick!

Grundsätzliche Unterschiede Witwenrente – Erziehungsrente

Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent des Anspruchs, den der bzw. die Verstorbene zum Todeszeitpunkt hatte. Nach altem Recht sind es sogar noch 60 Prozent (altes und neues Recht werden hier erklärt). In der Regel wird die Witwenrente – mit wenigen Ausnahmen – lebenslang gezahlt.

Die Erziehungsrente beträgt 100 Prozent aus dem eigenen Rentenkonto und fällt fast immer unter das neue Recht. Sie wird also nicht aus dem Konto des Verstorbenen gezahlt, sondern aus dem eigenen Rentenkonto. Diese Rente wegen Todes wird eben nur so lange gezahlt, bis das jüngste Kind im Haushalt 18 Jahre alt wird. Das kann ein erheblicher Nachteil zur Witwenrente sein.

Die Auswirkungen des Rentensplittings – Vorteil oder Nachteil?

Wie fast immer: es kommt darauf an. Aber zunächst einmal muss man verstehen, was das Rentensplitting ist. Dabei werden – genau gleich wie beim Versorgungsausgleich bei einer Scheidung – die während der Ehe gesammelten Entgeltpunkte gleichmäßig auf die Ehepartner aufgeteilt. Hat beispielsweise der Mann 15 Entgeltpunkte während der Ehe gesammelt, die Frau aufgrund der Kindererziehung aber nur 5, so haben beide Eheleute nach dem Rentensplitting genau 10 Entgeltpunkte auf Ihrem Konto. 

Das kann ein Vorteil sein, wenn Du die Person bist, die Entgeltpunkte erhalten wird, das kann aber ein entschiedener Nachteil sein, wenn Du Entgeltpunkte abgeben musst, denn diese sind für immer von Deinem Rentenkonto verschwunden, auch für Deine zukünftige Altersrente. 

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Du bist bereits geschieden?

Dann herzlichen Glückwünsch – Dein Weg zur Erziehungsrente ist deutlich einfacher und die Erziehungsrente kann in Deinem Fall auch rückwirkend bis zu drei Monate nach dem Tod Deines Ex-Ehepartners gezahlt werden. Das liegt daran, dass Eure Rentenpunkte bereits durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt wurden. 

Erziehungsrente als Witwe – der Weg ist ein echter Nachteil

Zunächst einmal: herzlichen Glückwunsch. Du bist in der glücklichen Lage, überhaupt von der Erziehungsrente erfahren zu haben. Nun kannst Du eine sogenannte Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anfragen. Und zwar eine für Deine Erziehungsrente und eine weitere für die Auswirkungen des Rentensplittings auf die Halbwaisenrente(n). Sagt Dir der Betrag zu, kannst Du das Rentensplitting beantragen. Ist das Rentensplitting durch, musst Du die Widerspruchsfrist abwarten. Wenn diese Zeit rum ist, kannst Du die Erziehungsrente endlich beantragen. Für die Zahlung gilt der Monat des Antrags, aber in der Summe kann dieser Weg schon ein paar Monate (!) in Anspruch nehmen. Eine Auszahlung rückwirkend ist hier auch nur bis zum Antragszeitpunkt möglich und diesen Antrag kannst Du eben erst dann stellen, wenn alle anderen Schritte vorher durchlaufen sind.

Dieselbe Anrechnung von Einkommen wie bei der Witwenrente

Für die Hinzuverdienstgrenze und die Anrechnung von Einkommen oder die Kürzung der Erziehungsrente gelten für die Erziehungsrente dieselben Gesetze und Mechanismen wie bei der Witwenrente. In diesem Zusammenhang ist also die Wahl der Rente nicht entscheidend: es ist kein Nachteil, die Erziehungsrente zu bekommen.

Die Länge der Auszahlungen ist ein Nachteil

Die Erziehungsrente heißt nicht umsonst Erziehungsrente, denn sie wird so lange gezahlt, bis das jüngste Kind im Haushalt 18 Jahre alt wird (bei Kindern mit Behinderung auch länger). Hier gilt also wirklich der Tag bzw. Monat des Geburtstages und nicht der Stand der Ausbildung wie bei Unterhaltszahlungen. Auch der Unterhaltsvorschuss richtet sich übrigens anders als bei Unterhaltszahlungen, die bis zum Ende der ersten Ausbildung gezahlt werden müssen, nach dem Alter des Kindes und mit 18 Jahren ist ein Kind eben ein Erwachsener und damit endet die Anspruchsberechtigung für die Erziehungsrente.

Wann lohnt sich die Erziehungsrente trotz der Nachteile?

In der Summe lohnt sich die Erziehungsrente immer dann umso mehr, je höher der Unterschied im Vergleich zur Witwenrente ist und je kleiner Deine Kinder sind. Es gibt viele Vorteile der Erziehungsrente:

🍾 Die Erziehungsrente liegt in vielen Fällen höher als die Witwenrente

🎊 Genau zu dem Zeitpunkt, wenn die Kinder groß sind, fallen die zusätzlichen Kinderfreibeträge bei der Witwenrente weg und die Anrechnung von Einkommen greift noch früher. Außerdem hat man aufgrund der geringeren Care-Arbeit wieder mehr Zeit für Erwerbsarbeit. Du kannst also wieder Vollzeit arbeiten gehen, wenn die Kinder aus dem Haus sind, ohne Anrechnungen und Kürzungen befürchten zu müssen.

☀ Es gibt keine jährlichen Anrechnungen mehr, keine Unterlagen, die Du einreichen musst, kein Aufwand mehr.

🎉 Zahlungen, die sowohl einen steuerlichen Einfluss als auch einen Einfluss auf die Anrechnung haben, kannst Du auf später im Lebenszyklus verschieben, wenn zumindest die Anrechnung wegfällt.

🚀 Das „jüngste Kind im Haushalt“ kann auch ein neues Kind sein. Es muss kein Kind des Verstorbenen sein, falls Du also planst, nochmal schwanger zu werden…

Was solltest Du noch wissen?

💡 Ein Zurück zur Witwenrente ist ausgeschlossen. Du bist nach dem Rentensplitting keine Witwe mehr, sondern aus Sicht der DRV eine geschiedene Frau bzw. ein geschiedener Mann.

🚀 Solltest Du Erwerbsminderungsrente bekommen oder in Betracht ziehen, ist die Witwenrente die bessere Wahl für Dich. Du kannst nicht Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrente gleichzeitig bekommen (zwei Renten aus demselben Konto). Erwerbsminderungsrente und Witwenrente (zwei Renten aus verschiedenen Konten) geht allerdings schon.

In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

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