Wenn der Hausverkauf die HinterbliebenenRente kürzt
Es ist ein Skandal, der die Presse nicht interessiert hat: Als mein Mann starb musste ich die noch hoch verschuldete Immobilie verkaufen. Der Verkauf hat meine Rente für ein Jahr auf 0€ gekürzt, aber wie konnte das passieren? Wieso wusste das niemand und wieso hat mich niemand informiert? In der Situation der Trauer muss man die Finanzen besonders im Blick haben und genau das ist in so einer extremen Situation besonders schwierig.
Der Skandal ist, dass unsere Einliegerwohnung, die uns später eigentlich die eigene Rente sichern und erhöhen sollte, mir in dieser extremen Situation die HinterbliebenenRente für ein komplettes Jahr auf 0€ gekürzt hat!
Unser Heim – alles verloren! Und der Skandal, den niemanden interessiert
Das frustrierende Lebensereignis ist wohl der Verlust unseres Hauses – unseres Heims! Das Haus war mit seinem riesen Garten in einer Neubau-Spielstraße ein Kinderparadies.
Die Ferienwohnung sollte genug Platz für die drei großen Kinder bieten, sowie später unsere Altersrente aufbessern. Das Darlehen auf das Haus war noch hoch, wir waren ja erst 5 Jahre zuvor eingezogen und hatten aufgrund der finanziellen Probleme mit der Firma teilweise nicht getilgt.
Mieteinnahmen werden nach neuem Recht der HinterbliebenenRenten, unter das ich falle, auch angerechnet, was nichts anderes bedeutet, dass die Einnahmen aus der Ferienwohnung meine Witwenrente kürzen sollten. Ich hatte riesen Existenzängste – zum ersten Mal spürte ich die Systematik der Anrechnungen: habe ich mehr Einkommen, zb. durch Mehr Arbeit oder Mieteinnahmen, wird die Witwenrente um 40% des sog. „Mehrbetrags“ gekürzt. Mehr Netto-Haushaltseinkommen zu generieren wird deutlich erschwert, nämlich genau um 40%. Ich hatte allerdings dem Umfang und die genauen Anrechnungsweisen noch nicht verstanden – und es konnte mir auch niemand so richtig erklären!
Ich kann das Haus nicht halten
Als nun Alleinverantwortliche mit TZ-Job, den kleinen Kindern und der mickrigen Witwenrente konnte ich das Haus trotz Ferienwohnung nicht halten. Oder doch?
Im Januar 2018 waren wir beim Notar. Im September 2018 war ich endlich wieder arbeitsfähig und damit aus dem Krankengeldbezug raus. Erst Ende Oktober erfuhr ich durch einen Zufall (!) von der Erziehungsrente. Anfang Januar 2019 kam die sog. Probeberechnung, ab Mai 2019 begann der Bezug eben dieser, die erste Auszahlung allerdings erst Monate später.
Der Skandal, den niemanden interessiert!
Das Haus wäre mit der Erziehungsrente bezahlbar gewesen!
Mit meinem neuen Job, der viel höheren Erziehungsrente, Mieteinnahmen durch die Ferienwohnung und der niedrigeren Rate aufgrund gesunkenen Darlehenszinsen (von 4,5% zur Bauzeit auf 1 bis 1,5% zum Verkaufszeitpunkt), hätte wir das Haus definitiv behalten können!! Damals war die Angst zu groß, dass ich es nicht schaffen würde. Uns wären 2 Umzüge und der Verlust unseres Heims – einer teuren Immobilie! – erspart geblieben, wenn die drv ordentlich zur Erziehungsrente beraten würde! Das ist eigentlich ein Skandal.
Ein Jahr lang keine HinterbliebenenRente!!!!
Der echte Skandal und volle Schock kam dann aber mit der Steuererklärung vom Jahr 2018 im Jahr 2019: im neuen Recht werden nicht nur Mieteinnahmen als Einkommen an die HR angerechnet, sondern auch steuerpflichtige Veräußerungen. Das passiert, wenn man eine vermietete Immobilie, also eine Immobilie, die Einnahmen generieren soll (kein Eigenheim), vor Ablauf der 10 Jahres-Frist nach dem Kauf gewinnbringend verkauft. Dann ist der Gewinn steuerpflichtig und wird auch angerechnet.
Unsere Ferienwohnung war steuerlich gesehen ein „vermietetes Objekt“, obwohl wir sie ja für die großen Kinder auch privat nutzen und wurde nach 5 Jahren verkauft. Wir zogen damals in einen Rohbau ein, was steuerlich heißt, dass er „Einkaufswert“ (also die Baukosten) gering ausfielen. Die Verkaufspreise waren im Laufe der 5 Jahre erheblich gestiegen – und die Käufer fragten mich, ob wir den Kaufpreis zugunsten der FeWo anders splitten könnten. Ich hatte tatsächlich keine Ahnung, was das für mich bedeutet, also sagte ich zu. Niemand machte mich auf die (oder irgendwelche) Folgen aufmerksam, leider kam mir nicht die Idee, einen Hausverkaufsvertrag mit meinem Steuerberater durchzusprechen.
Schlecht verhandelt – doppelt verloren!
Es bedeutete also schlicht, dass der Verkaufspreis für mein vermietetes Objekt kurz um 20.000€ gestiegen war und ich den gesamten Gewinn versteuern musste, also auch die plus 20.000€. Was ich auch nicht wusste: der Veräußerungsgewinn ist nicht nur zu versteuern, sondern er wird auch an die HR angerechnet.
Fazit: Die Ferienwohnung, die eigentlich unsere Altersrente absichern sollte, hat so meine Witwenrente für 1 Jahr auf 0€ gekürzt! Ich persönlich habe mein Haus ja nicht mit Dollarzeichen bzw. Eurozeichen in den Augen verkauft, also nicht aus finanziellem Interesse, sondern, weil ich in einer Notsituation keinen anderen Ausweg sah. Die Gesetzgebung sieht hier allerdings keine Spielräume, also musste ich die Steuern zahlen und die Kürzung der Rente hinnehmen.
Mach Du es mithilfe meiner Erfahungen es besser!!
Hier erfährst Du, wie Du Immobilien verkaufen kannst, ohne eine Anrechnung zu befürchten.
Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon zusammen geerbt?
Was sich anhört, wie ein schlechter Witz, ist leider sehr wahr. Ich persönlich habe schon zwei mal geerbt: Im Jahr 2007 ist mein Vater gestorben, was meine beiden Brüder und mich zu Erben gemacht hat und im Januar 2017 ist mein Mann gestorben, was mich, unseren beiden gemeinsamen Kinder und die drei Kinder aus erster Ehe zu Erben gemacht hat. Meine Schwiegereltern und zwei der drei Geschwister meines Mannes sind in diesem Fall auch involviert gewesen.
Naja, was soll ich sagen? In der Summe ist wohl zu allen genannten Personen außer meinen beiden Kindern der Kontakt entweder schlecht oder gar nicht mehr vorhanden… Es ist wirklich gruselig…
Alles, was Du zum Thema Finanzen wissen musst, kannst Du in den Beiträgen unter der Kategorie Finanzen nachlesen.
Wenn der Tod dazwischenkommt
Von der Patchwork-Mama zur alleinerziehenden Witwe mit zwei Kindern
Jetzt erhältlich in jedem Buchhandel!
Mit Empfehlung von Bestseller-Autorin Hera Lind.
Gefördert durch die Stiftung Alltagsheld:innen – Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.
In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte: