Die Witwenrente ist keine Sozialleistung!
Die Witwenrente ist ein Frauen-Thema, denn es betrifft zu über 85 % Frauen. Und Frauen werden so sozialisiert, dass sie – salopp gesagt – kein Geld nehmen dürfen, kein Geld verdienen dürfen und sich bloß nicht an anderen bereichern. Kostenlose Care-Arbeit, sei es nur der Kuchen für das Schulfest der Grundschule, wird jedoch durchaus erwartet. Ob die Witwenrente eine Sozialleistung unseres Sozialstaates ist (für die Frauen bitte dankbar auf die Knie fallen und sich keinesfalls über die Regelungen der Hinzuverdienstgrenze beschweren sollen) oder eine völlig berechtigte Versicherungsleistung, macht nicht nur aus der feministischen Sichtweise einen entscheidenden Unterschied!

Die Hinterbliebenenrente: Versicherungsleistung und sozialrechtliche Einordnung
Die Hinterbliebenenrente – etwa in Form der Witwen-, Witwer- oder Waisenrente – ist in erster Linie eine Versicherungsleistung. Sie wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert, in die der verstorbene Versicherte zuvor durch eigene Beitragszahlungen eingezahlt hat. Damit basiert der Anspruch auf einer individuellen Vorsorgeleistung und nicht auf einer allgemeinen steuerfinanzierten Unterstützung.
Gemeinsam erwirtschaftete Beiträge
Gerade im Kontext einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist wichtig zu betonen, dass diese Beiträge gemeinsam erwirtschaftet wurden: Oft haben Ehepartner wirtschaftlich kooperiert und das gemeinsame Einkommen aufgeteilt, auch wenn nur eine Person unmittelbar Beiträge entrichtet hat. Die Hinterbliebenenrente ist somit auch Ausdruck einer finanziellen Lebensleistung innerhalb einer Partnerschaft.
Klare Zuordnung zur Versicherungslogik
Trotz dieser klaren Zuordnung zur Versicherungslogik wird die Hinterbliebenenrente von einigen Behörden formal als Sozialleistung behandelt. Der Grund dafür liegt im Sozialverwaltungsrecht: Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) werden sämtliche Leistungen, die der sozialen Sicherung dienen – unabhängig davon, ob sie beitragsfinanziert oder steuerfinanziert sind – unter dem Oberbegriff „Sozialleistungen“ geführt.
Für Verwaltungsverfahren, etwa zur Anrechnung von Einkommen bei Bürgergeld oder Sozialhilfe, wird die Hinterbliebenenrente daher als Sozialleistung behandelt. Diese Definition darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anspruch nicht auf Bedürftigkeit, sondern auf vorheriger eigener Beitragsleistung beruht.
Witwenrente als Ausdruck erworbener sozialer Sicherheit
Es ist für uns von großer Bedeutung, die Hinterbliebenenrente im öffentlichen Diskurs und auch rechtlich als Versicherungsleistung zu framen. Nur so bleibt sichtbar, dass hier nicht eine staatliche Fürsorgeleistung erbracht wird, sondern dass die Zahlung Ausdruck von erworbener sozialer Sicherheit ist – verdient durch Arbeit, Beitragszahlung und partnerschaftliche Lebensgestaltung. Diese Perspektive schützt die Würde der Hinterbliebenen und bewahrt die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Ansprüche.
Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente als Excel-Datei
Hier nochmals der Link zur Excel-Liste „Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente“. Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.