Stolperfalle Witwensplitting: Was Du unbedingt wissen solltest!
Witwensplitting, Rentensplitting, Ehegattensplitting – was ist was? Du bist Witwe und diese ganzen neuen Begriffe überfordern Dich? Damit bist Du nicht allein… Das Witwensplitting ist ein steuerlicher Vorteil für Hinterbliebene in den ersten zwei Jahren nach dem Tod. Es soll die Folgen des Todes des Ehepartners abmildern. Aber was ist das genau und wie wirkt das Witwensplitting? Was ist die Grundtabelle und was ist die Splittingtabelle im Steuerrecht?

Witwensplitting – ein steuerliches Thema?
Das Witwensplitting ist vom Grundsatz her dasselbe wie das Ehegattensplitting, nur ist in diesem Fall ein Partner verstorben. Das Witwensplitting wird im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr gewährt, um die Folgen des Todes für Betroffene abzumildern – auf steuerlicher Ebene. Vom Namen her ähnlich, inhaltlich aber etwas völlig anderes ist das Rentensplitting. Was genau das Rentensplitting ist, findest Du im Beitrag, klick einfach hier.
Das Ehegattensplitting ist doch Lohnsteuerklasse 3, oder?
Nein. Weder das Ehegattensplitting noch das Witwensplitting „ist“ die Lohnsteuerklasse 3. Deine Steuerlast wird immer aufs Jahr berechnet, nicht auf den Monat, deswegen kann das mit der Lohnsteuerklasse nicht aufgehen. Die Lohnsteuerklasse legt nur einen ‚geschätzten Betrag‘ anhand Deines Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit fest, den Du monatlich ans Finanzamt abführst. Hast Du sonst keine weiteren Einkünfte, ist das in der Regel ein Gewinn fürs Finanzamt – oder Du reichst eine Steuererklärung ein. Was das Ehegattensplitting genau ist, erfährst Du hier.
Und das Witwensplitting ist auch nicht Lohnsteuerklasse 3?
Nein, die Lohnsteuerklasse selbst ist auch nicht das eigentliche Witwensplitting. Aber die Lohnsteuerklasse 3 wird Dir im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr gewährt. Die Wahl der Lohnsteuerklasse bleibt aber dennoch nur eine „geschätzte“ Vorauszahlung an Steuern, die über den Arbeitgeber monatlich an das Finanzamt überwiesen wird. Diese Vorauszahlung geht leicht zugunsten des Finanzamtes aus, wenn Du nur das eine Einkommen hast. Nun hast Du aber weitere Einkünfte in Form der Hinterbliebenenrente und eine (Hinterbliebenen-)Rente wird immer brutto ausgezahlt. Das bedeutet, dass Du auf die Rente über das Jahr hinweg noch keine Steuern gezahlt hast – das kommt dann erst mit der Steuererklärung im Jahr darauf.
Deine Steuerlast im Witwensplitting
Deine Steuerlast wird aufgrund Deines zu versteuerndem Einkommen errechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist zum Beispiel Dein Bruttoeinkommen abzüglich allem, was Du absetzen kannst, plus dem zu versteuernden Anteil der Hinterbliebenenrente. Dieser Anteil richtet sich nach dem Jahr des Beginns der Rente. Fängt Dein Rentenbezug beispielsweise im Jahr 2025 an, liegt Dein zu versteuernder Anteil bei 83,5 %. Also 1.000 € brutto Hinterbliebenenrente = 835 € pro Monat mehr an zu versteuerndem Einkommen. Der Prozentsatz geht jedes Jahr um 0,5 % rauf, damit ab 2058 alle Renten zu 100 % zu versteuern sind.
Beim Erstellen einer Steuererklärung wird Dir das zu versteuernde Einkommen angezeigt.
Der Effekt des Witwensplittings – Die Splittingtabelle
Welchen Effekt hat das Witwensplitting denn jetzt? Hast Du im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von z.b. 30.000 €, zahlst Du als ledige Person in der Grundtabelle im Jahr 2023 insgesamt ca. 4.700 € Steuern im Jahr.
Im Witwensplitting bist Du jedoch steuerlich gesehen aber noch verheiratet und für Dich zählt die sogenannte Splittingtabelle und hier gelten für 30.000 € zu versteuernden Einkommen andere – niedrigere – Steuersätze.
Das bedeutet, Dein Einkommen wird mit dem Deines Partners zusammen gezählt. Im Jahr nach dem Tod ist das Einkommen des Verstorbenen ja definitiv auf 0 €. Um beim oben genannten Beispiel zu bleiben, werden die 30.000 € dann also um 0€ addiert und durch 2 Personen geteilt, so dass für 2 Personen jeweils ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 € entsteht. Diese 15.000 € sind dann also pro Person in der Grundtabelle (oder alternativ 30.000 € in der Splittingtabelle) zu versteuern.
Die Stolperfalle: das Jahr nach dem darauffolgenden Jahr
In allen darauffolgenden Jahren profitierst Du nicht mehr vom Witwensplitting. Dann bist Du wieder wie eine ledige Person in der Grundtabelle. Da Du ja die Hinterbliebenenrente brutto ausgezahlt bekommst und auf diese anders als auf Dein Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit keinen monatlichen Abschlag ans Finanzamt überweist, musst Du ab diesem Zeitpunkt mit einer erhöhten Steuernachzahlung rechnen.
Wie oben erwähnt, belaufen sich die Steuern im Jahr bei obigem Beispiel eines zu versteuernden Einkommens von 30.000 € im Jahr 2023 insgesamt ca. 4.700 € Steuern im Jahr (Quelle: Grundtabelle Jahr 2023). Je nach Lohnsteuerklasse hast Du bereits mehr oder eben weniger Steuern pro Monat vorausgezahlt – all das wird bei der Steuererklärung dann automatisch verrechnet. Du solltest nur daran denken, ab diesem Zeitpunkt Rücklagen für die Steuernachzahlung zu bilden.
Die Hinzuverdienstgrenze bleibt von diesen Steuerlichen Aspekten unberührt. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.
Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente als Excel-Datei
Mehr zur Anrechnung und damit du deine persönliche Einkommensanrechnung nachstellen kannst findest du hier den Link zur Excel-Liste "Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente". Ganz ehrlich? Ich frage mich immer, wieso die Deutsche Rentenversicherung nicht eine solche Excel-Liste herausgeben kann.
Weiterführende Links
Du möchtest endlich wissen, was der Unterschied ist zwischen dem Ehegattensplitting und dem Witwensplitting? Und was hat das Rentensplitting damit zu tun?Oder wie teuer ist eigentlich die Hinzuverdienstgrenze für Deutschland? Warum du als junge Witwe oft arm trotz Arbeit bist und bleibst? Oder dass die Witwenrente gar keine Sozialleistung ist, sondern eine reine Versicherungsleistung? Und was das Leben als Witwe mit einem dreibeinigen Hund zu tun hat? Wie einfach und genial der Lifehack bei der Einkommensanrechnung ist, kannst Du hier nachlesen. Über all das habe ich bereits Beiträge geschrieben. Mehr Infos über die einzelnen Rentenarten gibt es hier.
Hier findest Du die beliebte Berechnungshilfe und denUnterhaltsvorschuss-Rechner. Als beliebte Speakerin findest Du mich auch in einigen TV-Beiträgen und Podcasts.
Was hat Bestseller-Autorin Hera Lind mit meinem Buch "Wenn der Tod dazwischenkommt" zu tun hat und natürlich gibt es auch mehr Informationen zum Ratgeber "Witwenrente - Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene".








