Was ist das Witwensplitting?

Witwensplitting, Rentensplitting, Ehegattensplitting – was ist was? Das Witwensplitting ist ein steuerlicher Vorteil für Hinterbliebene in den ersten zwei Jahren nach dem Tod. Es soll die Folgen des Todes des Ehepartners abmildern. Aber was ist das genau und wie wirkt das Witwensplitting? Was ist die Grundtabelle und was ist die Splittingtabelle im Steuerrecht?

Ein Steuerliches Thema?

Das Witwensplitting ist vom Grundsatz her dasselbe wie das Ehegattensplitting, nur ist in diesem Fall ein Partner verstorben. Das Witwensplitting wird im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr gewährt, um die Folgen des Todes für Betroffene abzumildern – auf steuerlicher Ebene. 

Vom Namen her ähnlich, inhaltlich aber etwas völlig anderes ist das Rentensplitting. Was genau das Rentensplitting ist, findest Du im Beitrag, klick einfach auf den Button. 

Lohnsteuerklasse 3?

Doch was bedeutet das Witwensplitting konkret und ist das gut? Was hat das mit der Lohnsteuerklasse zu tun?

Die Lohnsteuerklasse 3 wird Dir im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr gewährt. Aber Vorsicht: die Lohnsteuerklasse ist nicht das eigentliche Witwensplitting. Eine Lohnsteuerklasse ist salopp gesagt lediglich eine „geschätzte“ Vorauszahlung an Steuern, die bei einer Angestellten-Tätigkeit monatlich über den Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen wird. Die Lohnsteuerklasse ist aber nicht, wie viele glauben, Deine monatliche Steuerlast, denn diese wird immer auf ein Steuerjahr, also von Januar bis Dezember, berechnet.

Eine Hinterbliebenenrente wird immer brutto ausgezahlt. Das bedeutet, dass Du auf die Rente über das Jahr hinweg noch keine Steuern gezahlt hast – das kommt dann erst mit der Steuererklärung im Jahr darauf.

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Deine Steuerlast

Deine Steuerlast wird aufgrund Deines zu versteuerndem Einkommen errechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist zum Beispiel Dein Bruttoeinkommen abzüglich allem, was Du absetzen kannst, plus dem zu versteuernden Anteil der Hinterbliebenenrente. Dieser Anteil richtet sich nach dem Jahr des Beginns der Rente, also fängt Dein Rentenbezug beispielsweise im Jahr 2024 an, liegt Dein zu versteuernder Anteil bei 84%. Also 1.000€ Brutto HinterbliebenenRente = 840 € pro Monat mehr an zu versteuerndem Einkommen. Der Prozentsatz geht jedes Jahr um 1 % rauf, damit ab 2040 alle Renten zu 100 % zu versteuern sind.

Beim Erstellen einer Steuererklärung wird Dir das zu versteuernde Einkommen angezeigt.

Der Effekt des Witwensplittings – Die Splittingtabelle

Welchen Effekt hat das Witwensplitting denn jetzt?

Hast Du im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von z.b. 30.000 €, zahlst Du als ledige Person in der Grundtabelle im Jahr 2023 insgesamt ca. 4.700 € Steuern im Jahr.

Im Witwensplitting bist Du jedoch steuerlich gesehen aber noch verheiratet und für Dich zählt die sogenannte Splittingtabelle.

Das bedeutet, Dein Einkommen wird mit dem Deines Partners zusammen gezählt. Im Jahr nach dem Tod ist das Einkommen des Verstorbenen ja definitiv auf 0 €. Um beim oben genannten Beispiel zu bleiben, werden die 30.000 € dann also um 0€ addiert und durch 2 Personen geteilt, so dass für 2 Personen jeweils ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 € entsteht. Diese 15.000 € sind dann also pro Person zu versteuern.

Die Splittingtabelle fängt durch den Steuerfreibetrag für Verheiratete 2023 allerdings erst bei 21.820 € zu versteuernden Einkommen an, daher zahlst Du in diesem Fall in dem Jahr keine Steuern.

Das ist natürlich riesen Steuervorteil.

Im Jahr nach dem darauffolgenden Jahr

In allen darauffolgenden Jahren profitierst Du nicht mehr vom Witwensplitting. Dann bist Du wieder wie eine ledige Person in der Grundtabelle. Da Du ja die Hinterbliebenenrente brutto ausgezahlt bekommst und auf diese anders als auf Dein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit keinen monatlichen Abschlag ans Finanzamt überweist, musst Du ab diesem Zeitpunkt mit einer erhöhten Steuernachzahlung rechnen.

Wie oben erwähnt, belaufen sich die Steuern im Jahr bei obigem Beispiel eines zu versteuernden Einkommens von 30.000 € im Jahr 2023 insgesamt ca. 4.700 € Steuern im Jahr (Quelle: Grundtabelle Jahr 2023). Je nach Lohnsteuerklasse hast Du bereits mehr oder eben weniger Steuern pro Monat vorausgezahlt – all das wird bei der Steuererklärung dann automatisch verrechnet.

Du solltest nur daran denken, ab diesem Zeitpunkt Rücklagen für die Steuernachzahlung zu bilden.

Die Hinzuverdienstgrenze bleibt von diesen Steuerlichen Aspekten unberührt. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier. 

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Weiterführende Links

Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.

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