Welche Lohnsteuerklasse macht für verwitwete Alleinerziehende Sinn?

Wusstest Du, dass die Wahl Deiner Lohnsteuerklasse keine Auswirkungen auf Deine eigentliche Steuerlast hat? Welche Lohnsteuerklasse macht für Verwitwete Alleinerziehende am meisten Sinn und warum? Das erfährst Du in diesem Beitrag. 

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Für Verwitwete steht im Jahr des Todes und im Jahr darauf die Lohnsteuerklasse 3 zur Verfügung (warum das so ist, erfährst Du im Bericht Witwensplitting).

In allen Jahren danach musst Du in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln, bzw. wenn Du Kinder hast in die Lohnsteuerklasse 2.

Die Lohnsteuerklasse 2 ist ausschließlich für Alleinerziehende gemacht. Sie hat dieselben Berechnungen wie die Lohnsteuerklasse 1, allerdings gibt es hier den sogenannten Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag. Dieser liegt seit dem 01.01.2023 bei 4.260 Euro. Der Betrag hat sich durch Corona quasi über Nacht von früher 1.908€ verdoppelt. 

Ich persönlich rate Alleinerziehenden immer (!) in Lohnsteuerklasse 2 zu gehen. Die Vorteile von Lohnsteuerklasse 2 erfährst Du weiter unten! 

Was genau ist der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag?

Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag senkt Dein zu versteuerndes Einkommen um jetzt 4.260 Euro. Das ist gut, denn je weniger zu versteuerndes Einkommen Du hast, desto weniger Steuern zahlst Du – und desto geringer ist der Prozentsatz der Steuern (Steuerprogression).  

Steuerprogression

Beispiel: Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 16.000€ zahlst Du auf den 16.000sten Euro 24% Steuern, also 24 Cent.

Wendest Du jetzt den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag in Deiner Steuererklärung an, sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen dadurch auf insgesamt 11.740€.

Das hat zwei steuermindernde Effekte: Damit zahlst Du nicht nur auf weniger Geld insgesamt Steuern, sondern liegst auch in der Progression niedriger: ab 10.909€ fangen die Steuern mit 14% an (also 14 Cent auf den 10.909sten Euro). Alle davor verdienten Euros sind als Existenzminimum steuerfrei. 

Welchen Einfluss hat die Lohnsteuerklasse auf meine Steuerlast?

Kurz gesagt: Keine!

Die Lohnsteuerklasse ist salopp gesagt nur eine geschätzte Vorauszahlung an das Finanzamt aufgrund einer Tätigkeit aus Nicht-Selbständiger Arbeit (Angestellt), die der Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt überweist. Die Lohnsteuerklasse hat allerdings absolut gar nichts mit der eigentlichen Steuerlast pro Jahr zu tun.

Deine Steuern werden immer auf das Jahr gerechnet. Ein Steuerjahr geht immer vom 01.01. – 31.12. 

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Der Einfluss der HinterbliebenenRente auf die Steuern

Renten werden in Deutschland immer Brutto ausgezahlt. Das bedeutet, dass Du auf Deine HinterbliebenenRente – anders als auf Dein Gehalt/Lohn aus einer Nicht-Selbständigen Arbeit – im Laufe des Jahres noch keine Steuern abgeführt hast. 

Die Steuern auf die HinterbliebenenRente musst Du nach Ablauf des Steuerjahrs mithilfe Deiner Steuererklärung entrichten. Welcher Anteil Deiner HinterbliebenenRenten überhaupt zum „zu versteuernden Einkommen“ gehört, findest Du auf der Seite Steuerpflicht

Steuererklärungspflicht für Empfänger von Hinterbliebenenrenten

Weil Renten in Deutschland immer Brutto ausgezahlt werden, bist Du als Empfänger von HinterbliebenenRente ab dem Jahr des Beginns der Rente zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

In wenigen Ausnahmefällen habe ich mal gehört, dass das Finanzamt auf Antrag von einer verpflichtenden Steuererklärung absieht – das geht aber in der Regel nicht, wenn eigenes Einkommen zur Rente erwirtschaftet wird. 

Die Auswirkungen von Lohnsteuerklasse 1

Nimmst Du in einer Beschäftigung als Angestellte(r) die Lohnsteuerklasse 1, hat das folgende Effekte:

  • Du zahlst jeden Monat einen höheren Anteil Lohnsteuer über Deinen Arbeitgeber
  • Die Steuerlast im Steuerjahr bleibt genauso hoch, wie bei jeder anderen Steuerklasse
  • Nach Abgabe der Steuererklärung werden Deine bisherigen (höheren) Zahlungen an das Finanzamt mit Deiner berechneten Steuerlast gegengerechnet
  • Weil Renten immer brutto ausgezahlt werden, hast Du vor allem ab dem zweiten Jahr nach dem Tod mit einer Nachzahlung an Steuern zu rechnen
  • Deine Nachzahlung an das Finanzamt ist voraussichtlich aufgrund der monatlich höheren Vorauszahlungen durch die Lohnsteuerklasse 1 geringer
  • Deine Erwerbsersatzleistungen wir Kinderkranktage, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld fallen geringer aus, weil sie vom monatlichen Netto berechnet werden

Der Vorteil von Lohnsteuerklasse 2

Nimmst Du in einer Beschäftigung als Angestellte(r) die Lohnsteuerklasse 2, hat das folgende Effekte:

  • Du zahlst jeden Monat einen niedrigeren Anteil Lohnsteuer über Deinen Arbeitgeber
  • Du hast also über das Jahr gerechnet, jeden Monat mehr Cash (bekäme man heutzutage noch Zinsen, könntest Du das Geld bis zur Steuererklärung gewinnbringend anlegen)
  • Die Steuerlast im Steuerjahr bleibt genauso hoch, wie bei jeder anderen Steuerklasse
  • Nach Abgabe der Steuererklärung werden Deine bisherigen (niedrigeren) Zahlungen an das Finanzamt mit Deiner berechneten Steuerlast gegengerechnet
  • Weil Renten immer brutto ausgezahlt werden, hast Du vor allem ab dem zweiten Jahr nach dem Tod mit einer Nachzahlung an Steuern zu rechnen
  • Voraussichtlich ist Deine Nachzahlung an das Finanzamt durch die monatlichen Vorauszahlungen durch die Lohnsteuerklasse 2 höher als bei Lohnsteuerklasse 1
  • Deine Erwerbsersatzleistungen wie Kinderkrankentage oder Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und so weiter fallen höher aus, weil sie vom monatlichen Netto berechnet werden
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In der Facebook-Gruppe Gerechte HinterbliebenenRente findest Du Hilfe und Gleichgesinnte:

Weiterführende Links

Wie ist Dein Hinzuverdienst zur Witwenrente und wie hoch wird die Kürzung für das kommende Rentenjahr sein? Unter dem Menüpunkt Download findest Du eine Excel-Tabelle, mit der Du ganz leicht selbst ausrechnen kannst, ob oder in welcher Höhe die Kürzungen der Witwenrente für Dich ausfallen.

Bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuss? Du hast noch nie ausgerechnet, ob Dein Kinder unterhaltsvorschussberechtigt ist? Dann schnell im Downloadbereich die Excel-Datei ausfüllen – und falls ihr berechtigt seid, sofort beantragen!

 

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